Unsere Tippgeber profitieren von tollen Prämien!
Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen oder auch vermieten möchte? Sie sind außerdem gut vernetzt und können uns hilfreiche Kontakte vermitteln? Dann melden Sie sich jetzt bei uns und werden sie ein Tippgeber!
Vermitteln Sie uns einen Bekannten, Freund oder Familienangehörigen, der Hilfe bei dem Verkauf oder der Vermietung seiner Immobilie benötigt und wir zahlen Ihnen bei Vermarktungsbeginn eine Prämie aus! Schnell und garantiert unkompliziert: Sie können nur davon profitieren. Für jeden Verkauf gibt es satte 200 EURO und für jede Vermietung zahlen wir ebenso tolle 50 EURO!
Voraussetzungen für eine Tippgeber-Prämie:
Voraussetzungen für eine Tippgeber-Prämie:
- Dieckmann Immobilien GmbH hat keinen Bezug zur Immobilie.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag zu der Immobilie vor.
- Die Immobilie wird nicht von anderen Maklern beworben.

Wir können nur Immobilien berücksichtigen, die nicht bereits in unserem System erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Immobilien ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis. Werden Sie noch heute Tippgeber und profitieren Sie von barem Geld!
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis. Werden Sie noch heute Tippgeber und profitieren Sie von barem Geld!
