Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was seit Juli für Ihre Heizung wirklich gilt - Dieckmann Immobilien Ratgeber
Stand: September 2026 - Rund um das sogenannte "Heizungsgesetz" herrscht bei vielen Eigentümerinnen und Eigentümern noch immer Unsicherheit: Muss eine alte Gas- oder Ölheizung jetzt raus? Darf man 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen? Gilt weiterhin die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien? Und was bedeutet die neue "Bio-Treppe"?
Seit dem 29. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Regeln. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde grundlegend geändert und durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) weiterentwickelt. Die wichtigste Nachricht für Eigentümer: Die bisherige pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ist entfallen. Auch die bisherigen Betriebsverbote für bestimmte alte Heizkessel sind weggefallen.
Stattdessen gilt jetzt ein technologieoffener Ansatz. Eigentümer können grundsätzlich selbst entscheiden, welche Heizung zu ihrem Gebäude passt. Wer sich für eine neue Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung entscheidet, muss allerdings künftig steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe berücksichtigen. Für Eigentümer in Schwerte, Menden und Duisburg ist das Thema besonders relevant. Denn welche Heizung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt nicht nur vom Gesetz ab, sondern auch vom Baujahr, Zustand, Energieverbrauch, Gebäudezustand und von der lokalen Wärmeversorgung.
Seit dem 29. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Regeln. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde grundlegend geändert und durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) weiterentwickelt. Die wichtigste Nachricht für Eigentümer: Die bisherige pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ist entfallen. Auch die bisherigen Betriebsverbote für bestimmte alte Heizkessel sind weggefallen.
Stattdessen gilt jetzt ein technologieoffener Ansatz. Eigentümer können grundsätzlich selbst entscheiden, welche Heizung zu ihrem Gebäude passt. Wer sich für eine neue Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung entscheidet, muss allerdings künftig steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe berücksichtigen. Für Eigentümer in Schwerte, Menden und Duisburg ist das Thema besonders relevant. Denn welche Heizung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt nicht nur vom Gesetz ab, sondern auch vom Baujahr, Zustand, Energieverbrauch, Gebäudezustand und von der lokalen Wärmeversorgung.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz gilt in seinen wesentlichen Regelungen seit 29. Juli 2026.
- Die bisherige 65-%-EE-Regel für neue Heizungen ist weggefallen.
- Auch das bisherige Betriebsverbot für bestimmte alte Heizkessel wurde gestrichen.
- Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen können grundsätzlich weiterhin eingebaut werden.
- Für nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen gilt ab 2029 die sogenannte Bio-Treppe.
- Der vorgeschriebene Anteil klimafreundlicher Brennstoffe steigt auf 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.
- Bis 2045 soll die Wärmeversorgung mit Gas, Öl und Flüssiggas vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt werden.
- Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse und Hybridlösungen bleiben mögliche Heizungsvarianten.
- Eine kommunale Wärmeplanung bedeutet nicht automatisch einen Anschlusszwang an ein Wärmenetz.
- Für Eigentümer bedeutet die neue Regelung mehr Wahlfreiheit - aber nicht automatisch, dass eine fossile Heizung langfristig die wirtschaftlichste Lösung ist.
Was hat sich beim Heizungsgesetz 2026 geändert?
Die wohl wichtigste Veränderung ist der Abschied von der bekannten 65-Prozent-Regel. Nach den bisherigen Regelungen des GEG musste beim Einbau einer neuen Heizung grundsätzlich ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beziehungsweise entsprechender Erfüllungsoptionen erreicht werden.
Diese Vorgaben sind seit dem 29. Juli 2026 entfallen. Die entsprechenden früheren Vorschriften wurden gestrichen. Ebenso ist § 72 GModG inzwischen weggefallen - das bisherige Betriebsverbot für bestimmte alte Heizkessel gilt damit in dieser Form nicht mehr.
Das bedeutet vereinfacht: Eine funktionierende alte Gas- oder Ölheizung muss nicht allein aufgrund ihres Alters ausgetauscht werden und auch beim notwendigen oder freiwilligen Heizungstausch besteht wieder mehr Auswahl.
Die wohl wichtigste Veränderung ist der Abschied von der bekannten 65-Prozent-Regel. Nach den bisherigen Regelungen des GEG musste beim Einbau einer neuen Heizung grundsätzlich ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beziehungsweise entsprechender Erfüllungsoptionen erreicht werden.
Diese Vorgaben sind seit dem 29. Juli 2026 entfallen. Die entsprechenden früheren Vorschriften wurden gestrichen. Ebenso ist § 72 GModG inzwischen weggefallen - das bisherige Betriebsverbot für bestimmte alte Heizkessel gilt damit in dieser Form nicht mehr.
Das bedeutet vereinfacht: Eine funktionierende alte Gas- oder Ölheizung muss nicht allein aufgrund ihres Alters ausgetauscht werden und auch beim notwendigen oder freiwilligen Heizungstausch besteht wieder mehr Auswahl.
Die neue Bio-Treppe: Was bedeutet sie für Gas- und Ölheizungen? Die verschiedenen Stufen auf einen Blick:
| Ab dem Jahr | Anteil klimafreundlicher Brennstoffe |
|---|---|
| 2029 | mindestens 10% |
| 2030 | mindestens 15% |
| 2035 | mindestens 30% |
| 2040 | mindestens 60% |
| 2045 | vollständige Klimaneutralität |
Das ist keine Prognose, sondern steht inzwischen im geltenden § 43 GModG. Dort werden unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie bestimmte Formen von Wasserstoff als mögliche klimafreundliche Brennstoffe genannt.
Was bedeutet das praktisch? Wer beispielsweise im Jahr 2026 eine neue Gasheizung einbaut, kann diese grundsätzlich betreiben. Ab 2029 muss jedoch der vorgeschriebene Anteil klimafreundlicher Brennstoffe berücksichtigt werden. Damit verschiebt sich die Frage: Nicht mehr nur "Darf ich eine Gasheizung einbauen?", sondern vor allem: "Wie sinnvoll ist es, heute noch in eine Gas- oder Ölheizung zu investieren, wenn die Anforderungen an den Brennstoff schrittweise steigen?"
Was bedeutet das praktisch? Wer beispielsweise im Jahr 2026 eine neue Gasheizung einbaut, kann diese grundsätzlich betreiben. Ab 2029 muss jedoch der vorgeschriebene Anteil klimafreundlicher Brennstoffe berücksichtigt werden. Damit verschiebt sich die Frage: Nicht mehr nur "Darf ich eine Gasheizung einbauen?", sondern vor allem: "Wie sinnvoll ist es, heute noch in eine Gas- oder Ölheizung zu investieren, wenn die Anforderungen an den Brennstoff schrittweise steigen?"
Muss meine alte Gas- oder Ölheizung jetzt nun raus?
Nein. Eine funktionierende alte Gas- oder Ölheizung muss aufgrund des neuen GModG nicht allein wegen ihres Alters ausgetauscht werden. Das ist eine der wichtigsten Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage. Das frühere Betriebsverbot für bestimmte Heizkessel nach § 72 ist weggefallen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass eine alte Heizung wirtschaftlich oder technisch immer die beste Lösung ist. Ein alter Heizkessel kann beispielsweise:
Gesetzliche Freiheit und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit sind deshalb zwei unterschiedliche Dinge. Gerade beim Verkauf einer älteren Immobilie lohnt sich eine ehrliche Betrachtung: Muss ich vor dem Verkauf noch investieren oder ist es sinnvoller, den bestehenden Zustand transparent darzustellen und den Sanierungsbedarf nachvollziehbar zu beziffern?
Das bedeutet jedoch nicht, dass eine alte Heizung wirtschaftlich oder technisch immer die beste Lösung ist. Ein alter Heizkessel kann beispielsweise:
- hohe Energiekosten verursachen,
- häufiger reparaturbedürftig sein,
- einen schlechteren energetischen Gebäudestandard widerspiegeln,
- beim späteren Verkauf zum Thema werden,
- oder mit Blick auf steigende Anforderungen und Brennstoffkosten langfristig unattraktiver werden.
Gesetzliche Freiheit und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit sind deshalb zwei unterschiedliche Dinge. Gerade beim Verkauf einer älteren Immobilie lohnt sich eine ehrliche Betrachtung: Muss ich vor dem Verkauf noch investieren oder ist es sinnvoller, den bestehenden Zustand transparent darzustellen und den Sanierungsbedarf nachvollziehbar zu beziffern?
Was gilt, wenn meine alte Heizung 2026 doch kaputtgeht?
Auch hier gilt: Ein Heizungsausfall bedeutet nicht automatisch, dass sofort eine bestimmte Heizungsart eingebaut werden muss. Das neue Recht verfolgt einen technologieoffenen Ansatz. Bei einem erforderlichen Heizungstausch stehen verschiedene Lösungen zur Verfügung. Welche davon tatsächlich sinnvoll ist, hängt von den Eigenschaften des Gebäudes ab.
Besonders wichtig sind beispielsweise:
Deshalb sollte eine kaputte Heizung nicht erst dann zum Thema werden, wenn sie endgültig ausfällt. Bei älteren Immobilien kann es sinnvoll sein, frühzeitig prüfen zu lassen, welche Optionen technisch überhaupt infrage kommen.
Besonders wichtig sind beispielsweise:
- Baujahr und energetischer Zustand
- Dämmung von Dach und Außenwänden
- Fenster
- vorhandene Heizkörper
- Vorlauftemperaturen
- Wohnfläche
- Warmwasserbereitung
- Grundstück und Platzangebot
- vorhandene Gas- oder Wärmeinfrastruktur
- mögliche Wärmenetze
- Investitionskosten und laufende Kosten
Deshalb sollte eine kaputte Heizung nicht erst dann zum Thema werden, wenn sie endgültig ausfällt. Bei älteren Immobilien kann es sinnvoll sein, frühzeitig prüfen zu lassen, welche Optionen technisch überhaupt infrage kommen.
FAQ zum Gebäudemodernisierungsgesetz 2026
Muss ich meine alte Gasheizung 2026 austauschen?
Nein. Eine funktionierende alte Gasheizung muss aufgrund des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes nicht allein wegen ihres Alters ausgetauscht werden. Das bisherige Betriebsverbot für bestimmte alte Heizkessel nach § 72 wurde gestrichen. Ob ein Austausch aus technischen, wirtschaftlichen oder energetischen Gründen sinnvoll ist, muss jedoch individuell betrachtet werden.Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja. Das neue GModG erlaubt grundsätzlich weiterhin den Einbau von Gasheizungen in bestehenden Gebäuden. Für Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden, gelten allerdings ab 2029 die Vorgaben der Bio-Treppe.Darf ich 2026 noch eine neue Ölheizung einbauen?
Grundsätzlich ja. Auch Ölheizungen gehören nach § 42 GModG weiterhin zu den möglichen Heizungsoptionen. Allerdings gelten für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen künftig steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffanteile.Was ist die Bio-Treppe?
Die Bio-Treppe verpflichtet Betreiber bestimmter neu eingebauter Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen schrittweise zu höheren Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe. Vorgesehen sind 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.Was passiert 2045?
Bis 2045 soll die Versorgung mit Gas, Öl und Flüssiggas für die Wärmeversorgung vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt werden. Die konkrete Ausgestaltung der Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote soll über ein weiteres Gesetz geregelt werden.Muss ich jetzt eine Wärmepumpe kaufen?
Nein. Das GModG schreibt nicht pauschal vor, dass Eigentümer eine Wärmepumpe einbauen müssen. Das Gesetz ist technologieoffen und lässt verschiedene Heizungsarten zu. Welche Lösung für ein konkretes Gebäude sinnvoll ist, hängt unter anderem von Gebäudezustand, Wärmebedarf, Heizflächen und den örtlichen Möglichkeiten ab.Muss ich mein Haus wegen der neuen EU-Gebäuderichtlinie zwangssanieren?
Für private Wohngebäude gibt es keine allgemeine individuelle Zwangssanierungspflicht, nur weil die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt wird. Das GModG enthält allerdings weitere Anforderungen und Regelungen insbesondere für Nichtwohngebäude und die zukünftige Gebäudeeffizienz. Die konkreten gesetzlichen Anforderungen sollten deshalb immer für das jeweilige Gebäude geprüft werden.Muss ich an ein Fernwärmenetz anschließen, wenn meine Stadt ein solches plant?
Nein, die kommunale Wärmeplanung allein begründet keinen Anschlusszwang. Ein Anschluss- und Benutzungszwang kann nur durch eine entsprechende kommunale Satzung entstehen.Wird eine alte Heizung beim Immobilienverkauf zum Problem?
Eine alte Heizung kann den Verkauf beeinflussen, muss aber nicht automatisch zu einem niedrigeren Verkaufspreis führen. Entscheidend ist das Gesamtbild der Immobilie: Energieverbrauch, Zustand, Baujahr, energetischer Sanierungsbedarf und zu erwartende Investitionen spielen eine Rolle. Eine transparente Darstellung des Zustands ist deshalb besonders wichtig.Muss ich vor dem Verkauf noch eine neue Heizung einbauen?
Nein, eine neue Heizung ist nicht automatisch Voraussetzung für einen erfolgreichen Verkauf. Ob eine Modernisierung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von der Immobilie und der Zielgruppe ab. In vielen Fällen kann es sinnvoller sein, den bestehenden Zustand fachlich einordnen und den notwendigen Sanierungsbedarf nachvollziehbar beziffern zu lassen.Wer kann mir sagen, welche Sanierungsmaßnahmen für meine Immobilie sinnvoll sind?
Für eine konkrete energetische Bewertung ist ein qualifizierter Energieberater die richtige Anlaufstelle. Als Immobilienmakler können wir Ihnen dabei helfen, passende Ansprechpartner aus unserem regionalen Netzwerk zu finden und die energetischen Aspekte anschließend in die Verkaufsstrategie Ihrer Immobilie einzuordnen.Kann eine energetische Sanierung den Immobilienwert erhöhen?
Ja, energetische Qualität kann ein wertrelevanter Faktor sein – eine Sanierungsmaßnahme erhöht den Immobilienwert aber nicht automatisch um ihre vollständigen Kosten. Entscheidend sind unter anderem Lage, Zustand, Nachfrage, Energieverbrauch und die Erwartungen potenzieller Käufer.Was sollten Eigentümer jetzt am besten tun?
Nicht vorschnell investieren, sondern zunächst den individuellen Zustand der Immobilie und die verfügbaren Optionen prüfen. Bei einer funktionierenden Heizung besteht in vielen Fällen kein unmittelbarer Handlungszwang. Bei einem geplanten Heizungstausch sollten dagegen Gebäudezustand, lokale Wärmeplanung, Investitionskosten, laufende Kosten und mögliche Förderungen gemeinsam betrachtet werden.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Eigentümer?
Ein weiterer Punkt sorgt aktuell für Verunsicherung: die kommunale Wärmeplanung. Viele Eigentümer fragen sich: "Wenn meine Stadt ein Wärmenetz plant, muss ich dann später Fernwärme nehmen?"
Die Antwort lautet: Nein! - ein Wärmeplan allein begründet keinen automatischen Anschlusszwang.
Die kommunale Wärmeplanung ist zunächst ein strategisches Planungsinstrument. Sie zeigt, welche Wärmeversorgungsoptionen in verschiedenen Gebieten langfristig sinnvoll sein könnten. Ein tatsächlicher Anschluss- und Benutzungszwang kann nur über eine entsprechende kommunale Satzung entstehen. Das bestätigt auch das Bundeswirtschaftsministerium.
Schwerte
Die kommunale Wärmeplanung für Schwerte wurde im April 2026 vom Rat verabschiedet. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass bestehende Gas- und Ölheizungen grundsätzlich weiter genutzt werden können.
Menden
In Menden läuft die kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit den Stadtwerken Menden und dem Fachunternehmen Greenventory. Die Stadt verfolgt dabei das Ziel, für unterschiedliche Stadtteile geeignete zukünftige Wärmeversorgungsoptionen zu identifizieren.
Für Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern sieht das Wärmeplanungsgesetz grundsätzlich eine Frist bis zum 30. Juni 2028 vor.
Duisburg
In Duisburg wurde der kommunale Wärmeplan am 4. Mai 2026 vom Rat beschlossen. Damit liegt für die Stadt bereits eine strategische Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung vor. Die Stadt stellt den Wärmeplan und entsprechende Karten zur Verfügung, über die sich die langfristig vorgesehenen Versorgungsoptionen für Gebiete nachvollziehen lassen.
Die Antwort lautet: Nein! - ein Wärmeplan allein begründet keinen automatischen Anschlusszwang.
Die kommunale Wärmeplanung ist zunächst ein strategisches Planungsinstrument. Sie zeigt, welche Wärmeversorgungsoptionen in verschiedenen Gebieten langfristig sinnvoll sein könnten. Ein tatsächlicher Anschluss- und Benutzungszwang kann nur über eine entsprechende kommunale Satzung entstehen. Das bestätigt auch das Bundeswirtschaftsministerium.
Schwerte
Die kommunale Wärmeplanung für Schwerte wurde im April 2026 vom Rat verabschiedet. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass bestehende Gas- und Ölheizungen grundsätzlich weiter genutzt werden können.
Menden
In Menden läuft die kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit den Stadtwerken Menden und dem Fachunternehmen Greenventory. Die Stadt verfolgt dabei das Ziel, für unterschiedliche Stadtteile geeignete zukünftige Wärmeversorgungsoptionen zu identifizieren.
Für Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern sieht das Wärmeplanungsgesetz grundsätzlich eine Frist bis zum 30. Juni 2028 vor.
Duisburg
In Duisburg wurde der kommunale Wärmeplan am 4. Mai 2026 vom Rat beschlossen. Damit liegt für die Stadt bereits eine strategische Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung vor. Die Stadt stellt den Wärmeplan und entsprechende Karten zur Verfügung, über die sich die langfristig vorgesehenen Versorgungsoptionen für Gebiete nachvollziehen lassen.
Was bedeutet das neue Gesetz für den Immobilienwert?
Eine neue Heizung ist nicht automatisch eine Wertsteigerung in Höhe ihrer Anschaffungskosten. Für den Immobilienwert ist vielmehr entscheidend, wie Käufer die Immobilie insgesamt einschätzen. Dabei können unter anderem folgende Punkte eine Rolle spielen:
Eine Immobilie mit einer sehr alten Heizung ist deshalb nicht automatisch "wenig wert". Sie kann aber einen höheren Beratungs- und Investitionsbedarf aufweisen. Für Verkäufer kann es daher sinnvoll sein, den energetischen Zustand nicht zu verschweigen, sondern konkret zu machen.
- Energieeffizienz
- Heizungsart
- Alter und Zustand der Heizungsanlage
- erwartbare Energiekosten
- energetischer Sanierungsbedarf
- Zustand von Dach und Fassade
- Fenster
- Dämmung
- Energieausweis
- vorhandene Photovoltaik
- mögliche zukünftige Investitionen
Eine Immobilie mit einer sehr alten Heizung ist deshalb nicht automatisch "wenig wert". Sie kann aber einen höheren Beratungs- und Investitionsbedarf aufweisen. Für Verkäufer kann es daher sinnvoll sein, den energetischen Zustand nicht zu verschweigen, sondern konkret zu machen.
Beispielsweise:
"Heizung aus Baujahr 2008 - aktuell funktionstüchtig. Nach Einschätzung des Energieberaters sind mittelfristig Maßnahmen zur energetischen Optimierung sinnvoll."
Eine solche Einordnung hilft potenziellen Käufern wesentlich mehr als die pauschale Aussage "Heizung alt".
"Heizung aus Baujahr 2008 - aktuell funktionstüchtig. Nach Einschätzung des Energieberaters sind mittelfristig Maßnahmen zur energetischen Optimierung sinnvoll."
Eine solche Einordnung hilft potenziellen Käufern wesentlich mehr als die pauschale Aussage "Heizung alt".

Unser Fazit als Immobilienmakler: Mehr Wahlfreiheit - aber mehr Beratungsbedarf
Das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 bringt eine deutliche Veränderung: Eigentümer haben beim Heizungstausch wieder mehr Wahlfreiheit. Deshalb lautet unsere Empfehlung nicht: "Alle müssen jetzt eine neue Heizung kaufen." Sondern: "Jede Immobilie braucht eine Lösung, die zu ihr passt."
Gerade bei älteren Häusern in Schwerte, Menden und Duisburg lohnt sich deshalb eine ganzheitliche Betrachtung. Welche Heizung ist vorhanden? Wie ist der energetische Zustand? Welche Sanierungen stehen ohnehin an? Gibt es ein Wärmenetz? Welche Maßnahmen sind wirtschaftlich? Und vor allem: Was bedeutet das alles für den heutigen und zukünftigen Wert der Immobilie?
Bei diesen Fragen können wir als regional verwurzeltes Immobilienunternehmen unterstützen und über unser Netzwerk im VEU in Dortmund, Duisburg und im Sauerland können wir bei Bedarf schnell die passenden Ansprechpartner, Energieberater oder Handwerker aus der jeweiligen Region vermitteln.
Gerade bei älteren Häusern in Schwerte, Menden und Duisburg lohnt sich deshalb eine ganzheitliche Betrachtung. Welche Heizung ist vorhanden? Wie ist der energetische Zustand? Welche Sanierungen stehen ohnehin an? Gibt es ein Wärmenetz? Welche Maßnahmen sind wirtschaftlich? Und vor allem: Was bedeutet das alles für den heutigen und zukünftigen Wert der Immobilie?
Bei diesen Fragen können wir als regional verwurzeltes Immobilienunternehmen unterstützen und über unser Netzwerk im VEU in Dortmund, Duisburg und im Sauerland können wir bei Bedarf schnell die passenden Ansprechpartner, Energieberater oder Handwerker aus der jeweiligen Region vermitteln.
Wichtiger Hinweis zum Ratgeber
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Energie-, Förder- oder Steuerberatung. Das Gebäudemodernisierungsgesetz und die dazugehörigen Förderbedingungen können geändert oder ergänzt werden. Insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Grüngas-/Grünheizölquote und zukünftige Förderbedingungen sollten zum Zeitpunkt einer konkreten Investitionsentscheidung nochmals geprüft werden.
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