Hausverkauf mit Nießbrauch: Was Eigentümer 2026 unbedingt wissen sollten - Dieckmann Immobilien Ratgeber
Stand: September 2026 - Verkaufen, aber trotzdem in der Immobilie bleiben? Ein Nießbrauch kann genau das ermöglichen. Wer seine Immobilie verkauft oder innerhalb der Familie überträgt, kann sich durch ein Nießbrauchsrecht umfangreiche Nutzungsrechte sichern - beispielsweise das Recht, selbst weiterhin im Haus zu wohnen oder die Immobilie zu vermieten.
Doch ein Nießbrauch verändert auch den Wert einer Immobilie, die Möglichkeiten beim Verkauf und die rechtliche Situation zwischen Eigentümer und Nießbraucher. In diesem Ratgeber erklären wir verständlich, was ein Nießbrauch bedeutet, wie sich ein bestehender Nießbrauch auf den Immobilienwert auswirkt, wann ein Verkauf möglich ist und worauf Eigentümer besonders achten sollten.
Doch ein Nießbrauch verändert auch den Wert einer Immobilie, die Möglichkeiten beim Verkauf und die rechtliche Situation zwischen Eigentümer und Nießbraucher. In diesem Ratgeber erklären wir verständlich, was ein Nießbrauch bedeutet, wie sich ein bestehender Nießbrauch auf den Immobilienwert auswirkt, wann ein Verkauf möglich ist und worauf Eigentümer besonders achten sollten.
Alle Informationen zusammengefasst:
- Ein Nießbrauch gibt einer Person das Recht, die Nutzungen einer Immobilie zu ziehen. Dazu kann insbesondere das eigene Wohnen oder die Vermietung gehören. Grundlage ist § 1030 BGB.
- Ein Nießbrauch kann im Grundbuch eingetragen werden und ist damit auch für einen späteren Käufer relevant.
- Eine Immobilie mit bestehendem Nießbrauch kann grundsätzlich verkauft werden. Allerdings muss genau geprüft werden, welche Rechte bestehen und ob diese bestehen bleiben oder gelöscht werden sollen.
- Ein bestehender Nießbrauch kann den erzielbaren Kaufpreis beeinflussen, weil der Käufer die Immobilie gegebenenfalls nicht frei nutzen kann.
- Nießbrauch und Wohnrecht sind nicht dasselbe: Beim Nießbrauch kann grundsätzlich auch eine Vermietung und damit die Erzielung von Mieteinnahmen möglich sein.
- Die konkrete Gestaltung sollte immer notariell und bei steuerlichen Fragen fachlich geprüft werden. Grundstücksverträge und entsprechende Vereinbarungen über Nießbrauch bedürfen grundsätzlich der notariellen Beurkundung.
- Dieckmann Immobilien hilft Ihnen bei der schnellen Vermittlung von Fachanwälten sowie Notaren und Steuerberatern zum Thema Nießbrauch aus dem eigenen Netzwerk in Duisburg, Schwerte, Menden sowie Moers weiter.
Was bedeutet Nießbrauch bei einer Immobilie?
Der Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht. Nach § 1030 BGB kann eine Sache so belastet werden, dass eine andere Person berechtigt ist, deren Nutzungen zu ziehen. Bei einer Immobilie bedeutet das beispielsweise: Der Eigentümer der Immobilie und der Nießbraucher müssen nicht dieselbe Person sein.
Ein typisches Beispiel: Ein Ehepaar besitzt ein Einfamilienhaus und überträgt das Eigentum bereits zu Lebzeiten auf die Kinder. Gleichzeitig behalten sich die Eltern einen lebenslangen Nießbrauch vor. Die Kinder werden Eigentümer. Die Eltern behalten aber das Recht, die Immobilie weiterhin zu nutzen. Je nach konkreter Vereinbarung kann der Nießbraucher beispielsweise: Selbst in der Immobilie wohnen, die Immobilie vermieten, Mieteinnahmen erzielen oder auch bestimmte Nutzungen weiterhin ausüben.
Der Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht. Nach § 1030 BGB kann eine Sache so belastet werden, dass eine andere Person berechtigt ist, deren Nutzungen zu ziehen. Bei einer Immobilie bedeutet das beispielsweise: Der Eigentümer der Immobilie und der Nießbraucher müssen nicht dieselbe Person sein.
Ein typisches Beispiel: Ein Ehepaar besitzt ein Einfamilienhaus und überträgt das Eigentum bereits zu Lebzeiten auf die Kinder. Gleichzeitig behalten sich die Eltern einen lebenslangen Nießbrauch vor. Die Kinder werden Eigentümer. Die Eltern behalten aber das Recht, die Immobilie weiterhin zu nutzen. Je nach konkreter Vereinbarung kann der Nießbraucher beispielsweise: Selbst in der Immobilie wohnen, die Immobilie vermieten, Mieteinnahmen erzielen oder auch bestimmte Nutzungen weiterhin ausüben.
Nießbrauch oder Wohnrecht - wo liegt der Unterschied?
Die Begriffe werden häufig verwechselt. Für einen Immobilienverkauf ist der Unterschied jedoch besonders wichtig. Der entscheidende Unterschied: Ein Nießbrauch geht deutlich weiter als ein reines Wohnrecht. Während ein Wohnrecht grundsätzlich das persönliche Wohnen absichert, kann der Nießbrauch auch die wirtschaftliche Nutzung der Immobilie ermöglichen.
Die Begriffe werden häufig verwechselt. Für einen Immobilienverkauf ist der Unterschied jedoch besonders wichtig. Der entscheidende Unterschied: Ein Nießbrauch geht deutlich weiter als ein reines Wohnrecht. Während ein Wohnrecht grundsätzlich das persönliche Wohnen absichert, kann der Nießbrauch auch die wirtschaftliche Nutzung der Immobilie ermöglichen.
Nießbrauch oder Wohnrecht - wo liegt der Unterschied?
| Nießbrauch | Wohnrecht | |
|---|---|---|
| Selbst darin Wohnen | Ja | Ja |
| Immobilie vermieten | Grundsätzlich möglich | Grundsätzlich nicht |
| Mieteinnahmen erhalten | Ja | Nein |
| Umfang der Nutzung | Umfassend | Auf das Wohnen beschränkt |
| Übertragbarkeit | Grundsätzlich nicht übertragbar | Grundsätzlich persönlich |
| Eintragung im Grundbuch | Möglich | Möglich |
| Einfluss auf Verkauf | Kann erheblich sein | Kann erheblich sein |
Kann man ein Haus mit Nießbrauch überhaupt verkaufen?
Ja. Eine Immobilie mit Nießbrauch kann grundsätzlich verkauft werden. Allerdings ist der Verkauf einer solchen Immobilie komplexer als der Verkauf einer unbelasteten Immobilie. Der entscheidende Punkt ist: Was passiert mit dem Nießbrauch? Besteht der Nießbrauch weiterhin, übernimmt der Käufer eine Immobilie, die mit diesem Recht belastet ist.
Das kann beispielsweise bedeuten:
Der Käufer wird Eigentümer - der Nießbraucher darf die Immobilie aber weiterhin nutzen. Für einen Käufer, der selbst einziehen möchte, kann das problematisch sein. Für einen Kapitalanleger kann die Situation dagegen unter Umständen anders bewertet werden. Deshalb muss vor der Vermarktung genau geprüft werden:
Das kann beispielsweise bedeuten:
Der Käufer wird Eigentümer - der Nießbraucher darf die Immobilie aber weiterhin nutzen. Für einen Käufer, der selbst einziehen möchte, kann das problematisch sein. Für einen Kapitalanleger kann die Situation dagegen unter Umständen anders bewertet werden. Deshalb muss vor der Vermarktung genau geprüft werden:
- Wer ist Eigentümer?
- Wer ist Nießbraucher?
- Ist der Nießbrauch lebenslang oder zeitlich befristet?
- Welche konkreten Nutzungsrechte bestehen?
- Darf die Immobilie vermietet werden?
- Wer trägt welche Kosten?
- Ist eine Löschung des Nießbrauchs möglich?
- Welche Vereinbarungen enthält die ursprüngliche notarielle Urkunde?
Was passiert mit dem Nießbrauch beim Verkauf?
Das lässt sich nicht pauschal mit "Der Nießbrauch bleibt bestehen" oder "Der Nießbrauch wird gelöscht" beantworten. Entscheidend ist die konkrete rechtliche Gestaltung und die Vereinbarung zwischen den Beteiligten.
Ein im Grundbuch eingetragenes Recht ist für einen Käufer von großer Bedeutung. Auch bei der Ermittlung des Verkehrswerts können grundbuchlich eingetragene Belastungen berücksichtigt werden. Das sieht beispielsweise § 46 GNotKG ausdrücklich vor.
In der Praxis kommen daher insbesondere zwei Varianten infrage:
Ein im Grundbuch eingetragenes Recht ist für einen Käufer von großer Bedeutung. Auch bei der Ermittlung des Verkehrswerts können grundbuchlich eingetragene Belastungen berücksichtigt werden. Das sieht beispielsweise § 46 GNotKG ausdrücklich vor.
In der Praxis kommen daher insbesondere zwei Varianten infrage:
Variante 1: Der Nießbrauch bleibt bestehen
Der Käufer erwirbt die Immobilie mit dem bestehenden Recht. Das kann den Kreis möglicher Käufer deutlich einschränken.
Variante 2: Der Nießbrauch wird gelöscht
Soll die Immobilie lastenfrei verkauft werden, muss die rechtliche Situation entsprechend geklärt und die erforderliche Zustimmung bzw. Löschung umgesetzt werden.
Häufig wird hierfür zwischen Eigentümer, Nießbraucher und Käufer eine entsprechende Vereinbarung getroffen.
Der Käufer erwirbt die Immobilie mit dem bestehenden Recht. Das kann den Kreis möglicher Käufer deutlich einschränken.
Variante 2: Der Nießbrauch wird gelöscht
Soll die Immobilie lastenfrei verkauft werden, muss die rechtliche Situation entsprechend geklärt und die erforderliche Zustimmung bzw. Löschung umgesetzt werden.
Häufig wird hierfür zwischen Eigentümer, Nießbraucher und Käufer eine entsprechende Vereinbarung getroffen.
Wie wirkt sich ein Nießbrauch auf den Immobilienwert aus?
Das ist für Eigentümer besonders wichtig. Ein Nießbrauch kann den wirtschaftlich erzielbaren Wert einer Immobilie deutlich beeinflussen. Warum?
Nehmen wir an, ein Haus wäre ohne Belastung beispielsweise 450.000 EUR wert. Ein Käufer könnte es dann grundsätzlich selbst nutzen oder frei vermieten. Besteht dagegen ein lebenslanges Nießbrauchsrecht, kann der Käufer diese Nutzung möglicherweise nicht unmittelbar ausüben.
Damit verändert sich die wirtschaftliche Situation. Vereinfacht dargestellt: Verkehrswert der unbelasteten Immobilie minus wirtschaftlicher Wert des Nießbrauchs = Orientierung für den Wert der belasteten Immobilie
Das ist allerdings keine pauschale Rechenformel für jeden Verkauf. Der tatsächliche Wert hängt unter anderem von der Art des Nießbrauchs, seinem Umfang, der Person des Berechtigten, der Immobilie und den konkreten Marktbedingungen ab.
Nehmen wir an, ein Haus wäre ohne Belastung beispielsweise 450.000 EUR wert. Ein Käufer könnte es dann grundsätzlich selbst nutzen oder frei vermieten. Besteht dagegen ein lebenslanges Nießbrauchsrecht, kann der Käufer diese Nutzung möglicherweise nicht unmittelbar ausüben.
Damit verändert sich die wirtschaftliche Situation. Vereinfacht dargestellt: Verkehrswert der unbelasteten Immobilie minus wirtschaftlicher Wert des Nießbrauchs = Orientierung für den Wert der belasteten Immobilie
Das ist allerdings keine pauschale Rechenformel für jeden Verkauf. Der tatsächliche Wert hängt unter anderem von der Art des Nießbrauchs, seinem Umfang, der Person des Berechtigten, der Immobilie und den konkreten Marktbedingungen ab.
Gerne helfen wir Ihnen hier mit unserem lokalen Fachwissen und unserem großen Netzwerk an Rechtsberatern, Notaren und Fachanwälten in Duisburg, Menden, Schwerte und auch Moers weiter!
Häufige Fragen zum Hausverkauf mit Nießbrauch (FAQ)
Kann ich ein Haus mit Nießbrauch verkaufen?
Ja, eine Immobilie mit Nießbrauch kann grundsätzlich verkauft werden. Entscheidend ist, welche Rechte im Grundbuch und in der zugrunde liegenden Vereinbarung bestehen und ob der Nießbrauch beim Verkauf bestehen bleiben oder gelöscht werden soll.Muss der Nießbrauch vor dem Verkauf gelöscht werden?
Nein, eine automatische Löschung ist nicht Voraussetzung für jeden Verkauf. Eine Immobilie kann grundsätzlich auch mit bestehendem Nießbrauch verkauft werden. Für die Vermarktung und Kaufpreisermittlung ist dann entscheidend, welche Rechte der Nießbraucher weiterhin besitzt.Wie viel ist ein Haus mit Nießbrauch wert?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Wert hängt unter anderem vom Immobilienwert, dem Umfang des Nießbrauchs, dem Alter der berechtigten Person, dem wirtschaftlichen Wert der Nutzung und der konkreten Marktsituation ab.Wie berechnet man den Wert eines lebenslangen Nießbrauchs?
Für steuerliche Bewertungen wird der Kapitalwert einer lebenslangen Nutzung nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes ermittelt. Dabei spielen insbesondere der Jahreswert der Nutzung und das Alter bzw. die statistische Lebenserwartung der berechtigten Person eine Rolle.Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?
Ein Nießbrauch bietet grundsätzlich umfangreichere Nutzungsrechte als ein Wohnrecht. Insbesondere kann der Nießbraucher die Immobilie grundsätzlich auch vermieten und daraus Einnahmen erzielen, während ein persönliches Wohnrecht auf das Wohnen ausgerichtet ist.Kann der Nießbraucher die Immobilie verkaufen?
Nein, der Nießbraucher kann die Immobilie nicht allein aufgrund seines Nießbrauchsrechts verkaufen. Das Eigentum und das Nutzungsrecht sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.Kann ich trotz Nießbrauch selbst in meinem Haus wohnen?
Ja, genau dafür wird ein Nießbrauch häufig genutzt. Je nach Vereinbarung kann der Nießbraucher die Immobilie weiterhin selbst bewohnen.Kann ich ein Haus verschenken und trotzdem darin wohnen bleiben?
Ja, eine solche Gestaltung ist grundsätzlich möglich. Dabei kann das Eigentum beispielsweise auf die nächste Generation übertragen und gleichzeitig ein Nießbrauch zugunsten des bisherigen Eigentümers vereinbart werden. Die konkrete Gestaltung sollte notariell und steuerlich geprüft werden.Was passiert mit dem Nießbrauch, wenn ich ins Pflegeheim komme?
Ein Umzug ins Pflegeheim beendet einen Nießbrauch nicht automatisch. Entscheidend sind die konkrete Vereinbarung und der Umfang des eingetragenen Rechts.Was passiert mit dem Nießbrauch nach meinem Tod?
Ein persönlicher Nießbrauch erlischt grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten. Der Nießbrauch ist grundsätzlich nicht übertragbar und nicht vererbbar.Muss ich beim Verkauf mit Nießbrauch Steuern zahlen?
Das kann der Fall sein, muss aber individuell geprüft werden. Für private Immobilienverkäufe kann insbesondere § 23 EStG relevant sein. Dort ist grundsätzlich eine Zehnjahresfrist vorgesehen, wobei unter anderem Ausnahmen für Immobilien bestehen, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.Wird ein Nießbrauch im Grundbuch eingetragen?
Ein dinglicher Nießbrauch an einer Immobilie kann im Grundbuch eingetragen werden. Für einen späteren Verkauf ist die Eintragung besonders relevant, weil sie die rechtliche Situation des Grundstücks dokumentiert.Kann ein Nießbrauch den Verkaufspreis reduzieren?
Ja, ein bestehender Nießbrauch kann den wirtschaftlichen Wert der Immobilie beeinflussen. Entscheidend ist insbesondere, welche Nutzungsmöglichkeiten der Käufer trotz des Rechts tatsächlich hat.Sollte ich vor dem Verkauf den Nießbrauch löschen lassen?
Das hängt von der individuellen Situation ab. Eine Löschung kann die Immobilie für einen größeren Käuferkreis interessant machen, kann aber rechtlich und wirtschaftlich anders zu bewerten sein als ein Verkauf mit bestehendem Nießbrauch.Sollte ich eine Immobilie mit Nießbrauch selbst verkaufen?
Ein Verkauf ist grundsätzlich möglich, sollte aber gut vorbereitet werden. Gerade bei Nießbrauch müssen Grundbuch, notarielle Vereinbarung, Bewertung, Käuferzielgruppe und gegebenenfalls steuerliche Fragen zusammen betrachtet werden.Wie unterstützt Dieckmann Immobilien beim Verkauf einer Immobilie mit Nießbrauch?
Wir betrachten zunächst die Immobilie, die rechtliche Ausgangssituation und die mögliche Käufergruppe gemeinsam. Dabei helfen uns unsere regionale Marktkenntnis in Schwerte, Menden, Duisburg und Umgebung sowie unser Netzwerk aus verschiedenen Fachbereichen. Gerade bei komplexeren Immobilienfällen kann unser regionales „Vitamin B“ hilfreich sein.
Wie wird der Wert eines Nießbrauchs berechnet?
Bei einem lebenslangen Nießbrauch spielt insbesondere der Kapitalwert der Nutzung eine Rolle. Für steuerliche Bewertungen regelt § 14 Bewertungsgesetz die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen. Dabei werden unter anderem das Alter bzw. die statistische Lebenserwartung der berechtigten Person und der Jahreswert der Nutzung berücksichtigt.
Vereinfacht bedeutet das: Je länger ein Nießbrauch voraussichtlich besteht und je höher der wirtschaftliche Wert der Nutzung ist, desto größer kann der Wert des Nießbrauchs ausfallen. Dabei geht es nicht lediglich um das Alter der Immobilie oder deren Kaufpreis.
Eine Rolle können beispielsweise spielen:
Für eine steuerliche Bewertung gelten gesetzliche Bewertungsregeln. Für die Vermarktung einer Immobilie ist dagegen zusätzlich die tatsächliche Situation am Immobilienmarkt entscheidend. Hier kommt dann z.B. unsere kostenlose Immobilienbewertung für Sie ins Spiel und hilft ihnen maßgeblich weiter!
Vereinfacht bedeutet das: Je länger ein Nießbrauch voraussichtlich besteht und je höher der wirtschaftliche Wert der Nutzung ist, desto größer kann der Wert des Nießbrauchs ausfallen. Dabei geht es nicht lediglich um das Alter der Immobilie oder deren Kaufpreis.
Eine Rolle können beispielsweise spielen:
- Alter der berechtigten Person
- Jahreswert der Nutzung
- Wohnfläche
- erzielbare bzw. marktübliche Miete
- Umfang des Nießbrauchs
- Zustand und Lage der Immobilie
- konkrete vertragliche Vereinbarungen
Für eine steuerliche Bewertung gelten gesetzliche Bewertungsregeln. Für die Vermarktung einer Immobilie ist dagegen zusätzlich die tatsächliche Situation am Immobilienmarkt entscheidend. Hier kommt dann z.B. unsere kostenlose Immobilienbewertung für Sie ins Spiel und hilft ihnen maßgeblich weiter!
Nießbrauch in den verschiedenen Situationen des Lebens
Nießbrauch bei Schenkung an die Kinder
Eine besonders häufige Gestaltung ist die Übertragung einer Immobilie innerhalb der Familie. Das Kind wird Eigentümer. Die Eltern sichern sich gleichzeitig die weitere Nutzung. Das kann beispielsweise im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge interessant sein.
Nießbrauch bei Einzug ins Pflegeheim
Eine besonders häufige Gestaltung ist die Übertragung einer Immobilie innerhalb der Familie. Das Kind wird Eigentümer. Die Eltern sichern sich gleichzeitig die weitere Nutzung. Das kann beispielsweise im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge interessant sein.
Nießbrauch bei Einzug ins Pflegeheim
Diese Frage stellen sich viele Eigentümer erst dann, wenn sich die Lebenssituation verändert. Grundsätzlich bedeutet der Umzug in ein Pflegeheim nicht automatisch, dass ein bestehender Nießbrauch einfach erlischt. Entscheidend ist, wie das Nießbrauchsrecht ausgestaltet wurde. Bei einem umfassenden Nießbrauch kann beispielsweise auch eine Vermietung der Immobilie möglich sein. Der Nießbraucher kann dann unter Umständen weiterhin wirtschaftlich von der Immobilie profitieren.
Nießbrauch nach dem Tod
Ein persönlicher Nießbrauch ist grundsätzlich nicht vererbbar und endet typischerweise mit dem Tod des Berechtigten. Das Recht ist an die berechtigte Person gebunden. § 1059 BGB bestimmt zudem, dass der Nießbrauch grundsätzlich nicht übertragbar ist.
Bei einem lebenslangen Nießbrauch kann der Tod des Berechtigten deshalb eine wesentliche Veränderung der rechtlichen Situation der Immobilie darstellen.
Ein persönlicher Nießbrauch ist grundsätzlich nicht vererbbar und endet typischerweise mit dem Tod des Berechtigten. Das Recht ist an die berechtigte Person gebunden. § 1059 BGB bestimmt zudem, dass der Nießbrauch grundsätzlich nicht übertragbar ist.
Bei einem lebenslangen Nießbrauch kann der Tod des Berechtigten deshalb eine wesentliche Veränderung der rechtlichen Situation der Immobilie darstellen.
Nießbrauch Rechner 2026
Unser "Vitamin B": Wenn mehrere Fachbereiche zusammenkommen
Gerade bei Immobilien mit Nießbrauch zeigt sich, dass ein Immobilienverkauf manchmal mehr benötigt als eine gute Immobilienanzeige. Neben der Maklerperspektive können beispielsweise Notare, Steuerberater, Energieberater, Gutachter, Handwerker und weitere Fachleute wichtig werden.
Genau hier kommt unser regionales Netzwerk ins Spiel. Über unsere Kontakte und unser Netzwerk - unter anderem im VEU in Dortmund, Duisburg und im Sauerland - kennen wir zahlreiche Ansprechpartner aus unterschiedlichen Bereichen. Wir nennen das bei Dieckmann Immobilien gerne: Vitamin B.
Denn manchmal ist es beim Immobilienverkauf nicht nur wichtig, was man weiß, sondern auch, wen man kennt. Wir koordinieren dabei nicht die rechtliche oder steuerliche Beratung anderer Fachleute - aber wir können Eigentümern helfen, die richtigen Fragen zu stellen und die passenden Ansprechpartner für die jeweilige Situation zu finden.
Gerade bei Immobilien mit Nießbrauch zeigt sich, dass ein Immobilienverkauf manchmal mehr benötigt als eine gute Immobilienanzeige. Neben der Maklerperspektive können beispielsweise Notare, Steuerberater, Energieberater, Gutachter, Handwerker und weitere Fachleute wichtig werden.
Genau hier kommt unser regionales Netzwerk ins Spiel. Über unsere Kontakte und unser Netzwerk - unter anderem im VEU in Dortmund, Duisburg und im Sauerland - kennen wir zahlreiche Ansprechpartner aus unterschiedlichen Bereichen. Wir nennen das bei Dieckmann Immobilien gerne: Vitamin B.
Denn manchmal ist es beim Immobilienverkauf nicht nur wichtig, was man weiß, sondern auch, wen man kennt. Wir koordinieren dabei nicht die rechtliche oder steuerliche Beratung anderer Fachleute - aber wir können Eigentümern helfen, die richtigen Fragen zu stellen und die passenden Ansprechpartner für die jeweilige Situation zu finden.

Fazit: Nießbrauch kann Sicherheit geben - verändert aber den Immobilienverkauf
Sie sind Eigentümer einer Immobilie in Schwerte, Menden, Duisburg oder Umgebung und überlegen, ob ein Verkauf trotz bestehendem Nießbrauch sinnvoll ist? Wir schauen uns Ihre individuelle Situation an und besprechen gemeinsam:
Sprechen Sie uns gerne an - persönlich, regional und ohne komplizierte Fachsprache. Dieckmann Immobilien - Immobilienverkauf mit Erfahrung, Netzwerk und persönlichem Ansprechpartner.
- welchen Einfluss der Nießbrauch auf den Immobilienwert haben kann,
- welche Käufergruppe infrage kommt,
- ob eine Löschung sinnvoll sein könnte,
- welche Unterlagen benötigt werden,
- und wie ein realistischer Verkaufsprozess aussehen kann.
Sprechen Sie uns gerne an - persönlich, regional und ohne komplizierte Fachsprache. Dieckmann Immobilien - Immobilienverkauf mit Erfahrung, Netzwerk und persönlichem Ansprechpartner.
Wichtiger Hinweis zum Ratgeber
Stand der Informationen: 2. September 2026. Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Die konkrete Gestaltung eines Nießbrauchs, seine steuerliche Behandlung sowie die rechtlichen Folgen eines Immobilienverkaufs hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Für verbindliche Auskünfte sollten Eigentümer einen Notar sowie gegebenenfalls einen Steuerberater oder Rechtsanwalt einbeziehen.
Unsere News
12.09. - Open Door Besichtigung: Mehrfamilienhaus in Duisburg-Meiderich
27.11.2026 - Wir laden Sie herzlich zu einer Open Door Besichtigung am 12.09.2026 in Duisburg ein. Unser Immobilienmakler T... Mehr dazu
17.09. - Open Door Besichtigung: Eigentumswohnung in Moers-Vennikel
27.09.2026 - Wir laden Sie herzlich zu einer Open Door Besichtigung am 17.09.2026 in Moers ein. Unser Immobilienmakler Team... Mehr dazu
Unsere Partner
Unsere neuesten Objekte
-
2-in-1 CHANCE: Saniertes Erdgeschoss selbst bewohnen + Kapitalanlage im Dachgeschoss!
-
Haus "Stadtleben" mit Garten in Duisburg-Duissern
-
Provisionsfrei! Einladung zu Open-Door in der Wohnung "Terrassia" in Moers-Vennikel
-
Provisionsfrei | Einladung zur Open Door im "Haus am Stadtpark" mit freier Erdgeschosswohnung
-
Provisionsfrei & Faktor 14 | Einladung zur Open Door im "Haus am Stadtpark"
-
Provisionsfrei! Wohnung "Baumallee" in Duisburg-Duissern
-
Zinshaus "Doppelpack" mit Tiefgarage in Duisburg Ruhrort
-
Wohnung "Lichtoase" in Duisburg-Walsum





