Erbpacht und Erbbaurecht: Was Käufer und Verkäufer 2026 zu diesem Thema wissen müssen
Wer eine Immobilie kauft, stößt früher oder später auf einen Begriff, der oft für Verwirrung sorgt: Erbpacht. Gemeint ist damit fast immer das Erbbaurecht - ein Modell, bei dem nicht das Grundstück, sondern nur das Haus darauf gekauft wird. Gerade in gefragten Lagen mit hohen Grundstückspreisen gewinnt dieses Modell wieder an Bedeutung. Als Immobilienmakler mit Standorten in Schwerte, Menden und Duisburg begegnet uns das Thema regelmäßig - sowohl bei Bestandsimmobilien als auch bei Neubauprojekten. In diesem Beitrag erklären wir kompakt und verständlich, was Erbpacht bedeutet, welche Kosten und Risiken dazugehören und für wen sich das Modell lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Erbpacht ist der umgangssprachliche Begriff für das Erbbaurecht - die historische Erbpacht wurde in Deutschland bereits 1947 gesetzlich abgeschafft.
- Beim Erbbaurecht wird das Grundstück nicht gekauft, sondern für einen vertraglich festgelegten Zeitraum (meist 60 bis 99 Jahre) gepachtet.
- Der Käufer wird Eigentümer des Hauses, nicht des Bodens, und zahlt dafür einen laufenden Erbbauzins.
- Das Modell senkt die Einstiegskosten spürbar, bringt aber langfristige Verpflichtungen und mögliche Zinssteigerungen mit sich.
- Vergeben werden Erbbaugrundstücke meist von Kommunen, Kirchen, Stiftungen oder Privatpersonen.
Wie funktioniert das Erbbaurecht?
Grundstückseigentümer und künftiger Hauseigentümer schließen einen Erbbaurechtsvertrag (auch Erbpachtvertrag genannt) ab.
Darin werden unter anderem festgelegt:
Darin werden unter anderem festgelegt:
die Laufzeit des Vertrags, meist 60 bis 99 Jahre,
der Erbbauzins, zahlbar monatlich, quartalsweise oder jährlich, Regelungen zu Instandhaltung, Umbauten und Versicherungspflichten, Bedingungen für Verkauf, Vermietung oder Vererbung der Immobilie.
Das Erbbaurecht wird als eigenständiges Recht ins Grundbuch eingetragen & ist damit rechtlich abgesichert - für den Alltag fühlt es sich für Eigentümer daher meist wie Wohneigentum an. Rechtlich bleibt jedoch eine dauerhafte Bindung an den Grundstückseigentümer bestehen, da das Grundstück nicht mit verkauft wird.
Erbbaurecht in unseren Regionen
Duisburg ist die Stadt in unserem Marktgebiet mit der aktivsten Erbbaurechts-Praxis: Die Stadt Duisburg bietet über ihre städtische Wohnungsbaugesellschaft GEBAG regelmäßig Grundstücke an, und im Duisburger Grundstücksmarktbericht wird die Zahl der Erbbaurechtsverträge jährlich separat erfasst.
Moers verzeichnet im Bestand ebenfalls regelmäßig Immobilien mit laufendem Erbbaurecht, oft aus älteren, privat oder kirchlich vergebenen Verträgen.
Schwerte und Menden sind geprägt von eher kleinteiligen, häufig kirchlichen oder privaten Erbbaurechtsvergaben. Kommunale Erbpachtprogramme in größerem Umfang sind hier seltener, einzelne Bestandsobjekte mit Erbbaurecht tauchen aber ebenfalls regelmäßig im Markt auf - insbesondere bei älteren Ein- und Zweifamilienhäusern in spezifischen Stadtteilen.
Moers verzeichnet im Bestand ebenfalls regelmäßig Immobilien mit laufendem Erbbaurecht, oft aus älteren, privat oder kirchlich vergebenen Verträgen.
Schwerte und Menden sind geprägt von eher kleinteiligen, häufig kirchlichen oder privaten Erbbaurechtsvergaben. Kommunale Erbpachtprogramme in größerem Umfang sind hier seltener, einzelne Bestandsobjekte mit Erbbaurecht tauchen aber ebenfalls regelmäßig im Markt auf - insbesondere bei älteren Ein- und Zweifamilienhäusern in spezifischen Stadtteilen.
Häufige Fragen zu Erbpacht und Erbbaurecht (FAQs)
Was ist der Unterschied zwischen Erbpacht und Erbbaurecht?
Die Erbpacht ist eine historische Rechtsform, die in Deutschland seit 1947 nicht mehr existiert. Umgangssprachlich wird der Begriff jedoch weiterhin für das heutige Erbbaurecht verwendet, bei dem ein Grundstück gegen einen laufenden Zins gepachtet statt gekauft wird.Was kostet Erbpacht monatlich?
Die Kosten richten sich nach dem vereinbarten Erbbauzins, der meist 2 bis 5 Prozent des Grundstückswerts pro Jahr beträgt. Eine gesetzliche Vorgabe zur Höhe gibt es nicht, der Zins wird individuell zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigtem vereinbart.Wie lange läuft ein Erbbauvertrag?
Üblich sind Laufzeiten zwischen 60 und 99 Jahren. Die genaue Dauer wird individuell im Erbbaurechtsvertrag festgelegt und im Grundbuch eingetragen.Kann ich ein Haus im Erbbaurecht verkaufen?
Ja, ein Haus auf einem Erbbaugrundstück kann verkauft werden. Das Erbbaurecht geht dabei auf den neuen Eigentümer über. Häufig ist dafür die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich, die dieser aber nicht ohne triftigen Grund verweigern darf.Was passiert, wenn der Erbbauvertrag ausläuft?
Am Ende der Laufzeit fällt das Haus an den Grundstückseigentümer zurück (Heimfall). Der bisherige Eigentümer beziehungsweise dessen Erben erhalten in der Regel eine Entschädigung, die sich am Verkehrswert der Immobilie orientiert.Kann ich das Grundstück später kaufen?
Das ist grundsätzlich möglich, aber nicht garantiert. Ob ein späterer Grundstückskauf infrage kommt, hängt allein vom Grundstückseigentümer und den Regelungen im Erbbauvertrag ab. Ein Vorkaufsrecht sollte deshalb möglichst schon bei Vertragsabschluss vereinbart werden.Für wen eignet sich ein Erbbaugrundstück?
Besonders geeignet ist das Modell für Käufer mit begrenztem Eigenkapital, die langfristig in der Immobilie wohnen und von niedrigeren Einstiegskosten profitieren möchten. Wer maximale Flexibilität oder den vollen Wertzuwachs beim Wiederverkauf anstrebt, sollte das Modell kritischer prüfen.Wer vergibt Grundstücke im Erbbaurecht?
Meist vergeben Kommunen, Kirchen, Stiftungen oder Privatpersonen Grundstücke im Erbbaurecht. Kommunen und Kirchen verfolgen damit häufig das Ziel, bezahlbares Wohneigentum zu ermöglichen, ohne den Grund und Boden dauerhaft zu verkaufen.Muss ich beim Erbbaurecht Grunderwerbsteuer zahlen?
Ja. Obwohl kein Grundstück gekauft wird, entstehen durch die Eintragung ins Grundbuch Nutzungsrechte, die dem Eigentumserwerb ähneln, weshalb Grunderwerbsteuer fällig wird. Die Berechnung unterscheidet sich jedoch vom klassischen Grundstückskauf.Kann sich der Erbbauzins während der Laufzeit erhöhen?
Ja, viele Verträge enthalten Anpassungsklauseln, die den Erbbauzins an die wirtschaftliche Entwicklung oder den Verbraucherpreisindex koppeln. Diese Klauseln sollten vor Vertragsabschluss genau geprüft werden, da sie die laufenden Kosten langfristig beeinflussen.
Welche Kosten entstehen beim Erbbaurecht ganz konkret?
Erbbauzins: Der laufende Zins liegt bei Vertragsabschluss häufig zwischen 2 und 5 Prozent des Grundstückswerts pro Jahr. Gesetzliche Vorgaben zur Höhe gibt es nicht – der Zins wird individuell vereinbart und orientiert sich am Markt.
Grunderwerbsteuer: Auch beim Erbbaurecht fällt Grunderwerbsteuer an, da mit der Eintragung ins Grundbuch Nutzungsrechte entstehen, die dem klassischen Grundstückskauf rechtlich ähneln. Die Berechnungsgrundlage unterscheidet sich jedoch vom regulären Grundstückskauf.
Grundsteuer: Wer auf dem gepachteten Grundstück baut, zahlt in der Regel selbst die Grundsteuer.
Erschließungskosten: Kosten für den Anschluss an Strom-, Wasser- und weitere Versorgungsnetze werden meist an die Kommune gezahlt.
Grunderwerbsteuer: Auch beim Erbbaurecht fällt Grunderwerbsteuer an, da mit der Eintragung ins Grundbuch Nutzungsrechte entstehen, die dem klassischen Grundstückskauf rechtlich ähneln. Die Berechnungsgrundlage unterscheidet sich jedoch vom regulären Grundstückskauf.
Grundsteuer: Wer auf dem gepachteten Grundstück baut, zahlt in der Regel selbst die Grundsteuer.
Erschließungskosten: Kosten für den Anschluss an Strom-, Wasser- und weitere Versorgungsnetze werden meist an die Kommune gezahlt.
Was passiert am Ende der Vertragslaufzeit mit der Immobilie?
Läuft der Erbbauvertrag aus, fällt das Haus an den Grundstückseigentümer zurück - dieser Vorgang wird als Heimfall bezeichnet. Eigentümer beziehungsweise deren Erben erhalten dafür in der Regel eine Entschädigung, die sich am Verkehrswert der Immobilie orientiert.
Die genaue Höhe wird meist schon bei Vertragsabschluss geregelt.
Ein Heimfall kann auch vorzeitig eintreten, etwa bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen wie dauerhaft ausbleibenden Zahlungen.
Ein Heimfall kann auch vorzeitig eintreten, etwa bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen wie dauerhaft ausbleibenden Zahlungen.
Wer eine Verlängerung anstrebt, sollte sich frühzeitig darum kümmern und diese rechtzeitig vor Vertragsende ins Grundbuch eintragen lassen - ein gesetzlicher Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

Unsere Einschätzung als Immobilienmakler
Erbbaurecht ist kein Modell für jede Situation, kann aber in Regionen mit hohen Grundstückspreisen eine echte Chance auf das eigene Zuhause eröffnen. Entscheidend ist eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen - insbesondere Restlaufzeit, Zinsanpassungsklauseln und Regelungen zum Wiederverkauf.
Wenn Sie eine Immobilie mit Erbbaurecht kaufen oder verkaufen möchten, prüfen wir bei Dieckmann Immobilien den Vertrag gemeinsam mit Ihnen und ordnen die Konditionen realistisch ein. Sprechen Sie uns an einem unserer Standorte in Schwerte, Menden, Duisburg oder auch in Moers an. Bis bald!
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