Solardachpflicht NRW 2026: Wann muss ich eine Photovoltaikanlage installieren? Dieckmann Immobilien Ratgeber
Stand: 9. September 2026
Was gilt beim Neubau, bei einer Dachsanierung und für bestehende Häuser? Seit dem 1. Januar 2026 ist die Solardachpflicht in Nordrhein-Westfalen ein besonders wichtiges Thema für Eigentümer: Wird bei einem bestehenden Gebäude die Dachhaut vollständig erneuert, kann dadurch eine Pflicht zur Installation und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage ausgelöst werden.
Doch was bedeutet "vollständige Dachsanierung" überhaupt? Wie groß muss die Photovoltaikanlage sein? Gilt die Pflicht auch für Einfamilienhäuser? Welche Ausnahmen gibt es? Und was passiert bei Denkmalschutz oder einer Gestaltungssatzung? In diesem Ratgeber erklären wir die aktuelle Solardachpflicht in NRW 2026 verständlich und zeigen, worauf Eigentümer in Schwerte, Menden, Duisburg und Umgebung achten sollten.
Doch was bedeutet "vollständige Dachsanierung" überhaupt? Wie groß muss die Photovoltaikanlage sein? Gilt die Pflicht auch für Einfamilienhäuser? Welche Ausnahmen gibt es? Und was passiert bei Denkmalschutz oder einer Gestaltungssatzung? In diesem Ratgeber erklären wir die aktuelle Solardachpflicht in NRW 2026 verständlich und zeigen, worauf Eigentümer in Schwerte, Menden, Duisburg und Umgebung achten sollten.
Alle wichtigen Fakten zusammengefasst:
- Für neue Wohngebäude gilt die Solarpflicht in NRW bereits bei Bauanträgen ab 1. Januar 2025.
- Für neue Nichtwohngebäude gilt sie bereits bei Bauanträgen ab 1. Januar 2024.
- Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Pflicht grundsätzlich auch bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut von Bestandsgebäuden.
- Eine vollständige Erneuerung der Dachhaut liegt insbesondere vor, wenn die Abdichtung oder die Dacheindeckung vollständig erneuert wird.
- Bei Neubauten müssen Photovoltaikanlagen grundsätzlich mindestens 30 % der Bruttodachfläche bedecken.
- Bei einer vollständigen Dachhauterneuerung müssen Photovoltaikanlagen grundsätzlich mindestens 30 % der Nettodachfläche bedecken.
- Bei bestimmten Wohngebäuden kann bei einer vollständigen Dachhauterneuerung alternativ eine Mindestleistung von 3, 4 oder 8 kWp ausreichen.
- Die Pflicht entfällt unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise wenn die Umsetzung technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
- Auch Solarthermie kann unter bestimmten Voraussetzungen als Erfüllungsoption dienen.
- Eine besondere Härte kann auf Antrag zu einer Befreiung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde führen.
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden und in Bereichen mit besonderen Gestaltungsvorgaben können zusätzliche Anforderungen gelten.
- Die Regelungen gelten für Nordrhein-Westfalen und können durch konkrete örtliche Vorgaben ergänzt werden.
Was ist die Solardachpflicht in NRW?
Die Solardachpflicht verpflichtet bestimmte Eigentümer bzw. Bauherren in Nordrhein-Westfalen dazu, eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie - also grundsätzlich eine Photovoltaikanlage - zu installieren und zu betreiben. Die Verpflichtung ist in § 42a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) geregelt.
Die konkreten Anforderungen, Mindestgrößen, Ausnahmen und Erfüllungsoptionen regelt die Solaranlagen-Verordnung NRW. Wichtig ist dabei: Die Solardachpflicht bedeutet nicht, dass ab 2026 auf jedem bestehenden Haus in NRW automatisch eine Photovoltaikanlage installiert werden muss. Entscheidend ist insbesondere, ob ein Neubau errichtet oder die Dachhaut eines bestehenden Gebäudes vollständig erneuert wird.
Die Solardachpflicht verpflichtet bestimmte Eigentümer bzw. Bauherren in Nordrhein-Westfalen dazu, eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie - also grundsätzlich eine Photovoltaikanlage - zu installieren und zu betreiben. Die Verpflichtung ist in § 42a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) geregelt.
Die konkreten Anforderungen, Mindestgrößen, Ausnahmen und Erfüllungsoptionen regelt die Solaranlagen-Verordnung NRW. Wichtig ist dabei: Die Solardachpflicht bedeutet nicht, dass ab 2026 auf jedem bestehenden Haus in NRW automatisch eine Photovoltaikanlage installiert werden muss. Entscheidend ist insbesondere, ob ein Neubau errichtet oder die Dachhaut eines bestehenden Gebäudes vollständig erneuert wird.
Für wen gilt die Solardachpflicht in NRW? Die Einführung dieser Pflicht erfolgte dabei schrittweise:
| Gebäude / Maßnahme | Maßgeblicher Zeitpunkt |
|---|---|
| Neubau Nichtwohngebäude | Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 |
| Neubau Wohngebäude | Bauantrag nach dem 1. Januar 2025 |
| Bestandsgebäude bei vollständiger Dachhauterneuerung | Beginn nach dem 1. Januar 2026 |
| Kommunale Gebäude bei vollständiger Dachhauterneuerung | Beginn nach dem 1. Juli 2024 |
| Neue geeignete Stellplatzflächen bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 35 notwendigen Stellplätzen | Seit 2024 |
Was bedeutet "vollständige Erneuerung der Dachhaut"?
Das ist eine der wichtigsten Fragen überhaupt. Eine vollständige Erneuerung der Dachhaut liegt nach der Solaranlagen-Verordnung insbesondere dann vor, wenn die Abdichtung oder die Dacheindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden durchgeführt werden. Vereinfacht bedeutet das:
Nur einzelne Dachziegel austauschen?
-> Das löst nicht automatisch die Solardachpflicht aus.
Ein kleiner Sturmschaden wird repariert?
-> Eine reine kurzfristige Schadensbehebung fällt nicht unter die Definition der vollständigen Dachhauterneuerung.
Das komplette Dach wird neu eingedeckt?
-> Solardachpflicht prüfen.
Die komplette Dachabdichtung eines Flachdachs wird erneuert?
-> Solardachpflicht prüfen.
Das gesamte Dach wird im Rahmen einer umfassenden Sanierung neu aufgebaut?
-> Solardachpflicht prüfen.
Nur einzelne Dachziegel austauschen?
-> Das löst nicht automatisch die Solardachpflicht aus.
Ein kleiner Sturmschaden wird repariert?
-> Eine reine kurzfristige Schadensbehebung fällt nicht unter die Definition der vollständigen Dachhauterneuerung.
Das komplette Dach wird neu eingedeckt?
-> Solardachpflicht prüfen.
Die komplette Dachabdichtung eines Flachdachs wird erneuert?
-> Solardachpflicht prüfen.
Das gesamte Dach wird im Rahmen einer umfassenden Sanierung neu aufgebaut?
-> Solardachpflicht prüfen.
Wie groß muss die neue Photovoltaikanlage nun sein?
Hier muss zwischen Neubau und Bestandsgebäude mit vollständiger Dachhauterneuerung unterschieden werden.
Bei Neubauten
Bei Neubauten müssen Photovoltaikanlagen grundsätzlich mindestens 30 % der Bruttodachfläche eines Gebäudes bedecken. Die Bruttodachfläche umfasst grundsätzlich die gesamte Dachfläche, die das Gebäude überdeckt.
Bei einer vollständigen Dachhauterneuerung
Bei Bestandsgebäuden müssen Photovoltaikanlagen grundsätzlich mindestens 30 % der Nettodachfläche bedecken. Die Nettodachfläche ist nicht einfach identisch mit der gesamten Dachfläche.
Berücksichtigt werden beispielsweise Flächen, die wegen:
nicht für Photovoltaik genutzt werden können!
Bei Neubauten
Bei Neubauten müssen Photovoltaikanlagen grundsätzlich mindestens 30 % der Bruttodachfläche eines Gebäudes bedecken. Die Bruttodachfläche umfasst grundsätzlich die gesamte Dachfläche, die das Gebäude überdeckt.
Bei einer vollständigen Dachhauterneuerung
Bei Bestandsgebäuden müssen Photovoltaikanlagen grundsätzlich mindestens 30 % der Nettodachfläche bedecken. Die Nettodachfläche ist nicht einfach identisch mit der gesamten Dachfläche.
Berücksichtigt werden beispielsweise Flächen, die wegen:
- Verschattung
- Dachaufbauten
- Dachfenstern
- anderer Dachnutzungen
- oder einer Ausrichtung nach Norden
nicht für Photovoltaik genutzt werden können!
Gibt es bei Wohnhäusern eine Alternative zur 30-%-Regel?
Ja. Bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut bestimmter Wohngebäude kann alternativ zur prozentualen Mindestgröße eine bestimmte installierte Leistung ausreichen. Aktuell gelten folgende Werte:
Für bestimmte Nichtwohngebäude gilt ebenfalls die Alternative von 8 kWp. Das ist für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern besonders interessant.
Beispiel
Sie besitzen ein Einfamilienhaus in Schwerte und lassen 2026 das komplette Dach neu eindecken. Dann kann die Solardachpflicht grundsätzlich greifen.
Für ein Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten sieht die Verordnung alternativ zur 30-%-Flächenregel eine Mindestleistung von 3 kWp vor.
- Bis zu 2 Wohneinheiten 3 kWp
- 3 bis 5 Wohneinheiten 4 kWp
- 6 bis 10 Wohneinheiten 8 kWp
Für bestimmte Nichtwohngebäude gilt ebenfalls die Alternative von 8 kWp. Das ist für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern besonders interessant.
Beispiel
Sie besitzen ein Einfamilienhaus in Schwerte und lassen 2026 das komplette Dach neu eindecken. Dann kann die Solardachpflicht grundsätzlich greifen.
Für ein Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten sieht die Verordnung alternativ zur 30-%-Flächenregel eine Mindestleistung von 3 kWp vor.
Hier könnte sich für Sie als Eigentümer ein höheres Maß an Flexibilität eröffnen!
Häufige Fragen zur Solardachpflicht NRW (FAQ)
Muss ich 2026 auf jedes bestehende Haus eine Photovoltaikanlage bauen?
Nein. Die Solardachpflicht gilt nicht pauschal für alle bestehenden Häuser. Für Bestandsgebäude wird sie insbesondere dann relevant, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird.Gilt die Solarpflicht in NRW auch für Einfamilienhäuser?
Ja. Wohngebäude werden von der Solardachpflicht erfasst. Bei einer vollständigen Dachhauterneuerung kann bei Ein- und Zweifamilienhäusern alternativ zur 30-%-Flächenregel eine Mindestleistung von 3 kWp ausreichen.Ab wann gilt die Solardachpflicht bei einer Dachsanierung?
Für Gebäude, die nicht im Eigentum einer Kommune stehen, gilt die Pflicht bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut, wenn diese nach dem 1. Januar 2026 begonnen wird.Was gilt als vollständige Dachsanierung?
Eine vollständige Erneuerung der Dachhaut liegt insbesondere vor, wenn die Abdichtung oder die Dacheindeckung vollständig erneuert wird. Reine kurzfristige Reparaturen zur Behebung eingetretener Schäden sind ausgenommen.Wie viel Prozent des Daches müssen mit Photovoltaik belegt werden?
Bei Neubauten sind grundsätzlich mindestens 30 % der Bruttodachfläche, bei vollständiger Dachhauterneuerung grundsätzlich mindestens 30 % der Nettodachfläche zu belegen. Für bestimmte Wohngebäude bei Dachhauterneuerung bestehen alternative Mindestleistungen.Was bedeutet Nettodachfläche?
Die Nettodachfläche ist die Bruttodachfläche abzüglich solcher Bereiche, die beispielsweise wegen Verschattung, Dachaufbauten, Dachfenstern, anderer Dachnutzungen oder einer Nordausrichtung nicht genutzt werden können.Muss ich bei einem Einfamilienhaus 30 % des Daches mit PV belegen?
Nicht zwingend. Bei einer vollständigen Dachhauterneuerung eines Wohngebäudes mit maximal zwei Wohneinheiten kann alternativ eine installierte Leistung von mindestens 3 kWp ausreichen.Gilt die Solardachpflicht auch bei einem kleinen Gebäude?
Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 m² sind nach der Solaranlagen-Verordnung ausgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmen.Kann eine Solarthermieanlage die Solardachpflicht erfüllen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Solaranlagen-Verordnung erkennt die Ausschöpfung des wirtschaftlichen Flächenpotenzials für Photovoltaik durch Solarthermie als Erfüllungsoption an.Was passiert, wenn mein Dach statisch keine PV-Anlage tragen kann?
Eine fehlende ausreichende Standsicherheit kann eine technische Unmöglichkeit darstellen. Wenn die notwendige Standsicherheit nur durch umfangreiche bauliche Maßnahmen hergestellt werden könnte, kann die Pflicht unter den Voraussetzungen der Verordnung entfallen.Muss ich bei einem denkmalgeschützten Haus trotzdem eine Solaranlage installieren?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Neben der Solardachpflicht können denkmalrechtliche Anforderungen gelten. Gleichzeitig bedeutet Denkmalschutz nicht automatisch, dass Photovoltaik ausgeschlossen ist. Die konkrete Situation muss mit der zuständigen Behörde geprüft werden.Was passiert, wenn ich die Solardachpflicht nicht erfülle?
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung überprüfen und bei einer festgestellten Nichterfüllung eine Nacherfüllung verlangen. Zusätzlich können Geldbußen von bis zu 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 25.000 € bei Mehrfamilienhäusern und 50.000 € bei Nichtwohngebäuden verhängt werden.Erhöht eine Photovoltaikanlage automatisch den Wert meiner Immobilie?
Nein. Eine PV-Anlage kann ein wertrelevanter Faktor sein, ersetzt aber keine individuelle Immobilienbewertung. Entscheidend sind unter anderem Lage, Zustand, Energieverbrauch, Alter und Eigentumsverhältnisse der Anlage sowie die Erwartungen der Käufer.Wo kann ich prüfen, ob mein Dach für Photovoltaik geeignet ist?
Für Eigentümer in unserer Region gibt es entsprechende Solardachkataster. Menden verweist beispielsweise auf das Solardachkataster des Märkischen Kreises; Duisburg bietet ebenfalls einen Zugang zum regionalen Solardachkataster an.
Solardachpflicht in Schwerte, Menden und Duisburg und der Region
Gerade für Eigentümer in unserer Region ist das wichtig. Die landesrechtliche Solardachpflicht gilt in Schwerte, Menden und Duisburg grundsätzlich gleichermaßen. Zusätzlich können aber je nach Grundstück weitere Regelungen eine Rolle spielen - beispielsweise:
Schwerte
In Schwerte bestehen unter anderem Gestaltungssatzungen für bestimmte Bereiche. Dort können besondere Anforderungen an Dachformen, Dacheindeckungen und die Sichtbarkeit von Solarzellen gelten. Auch bei Baudenkmälern ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Menden
Menden verfügt ebenfalls über verschiedene städtebauliche Satzungen und Gestaltungsvorgaben. Die Stadt stellt außerdem ein Solardachkataster zur Verfügung, mit dem Eigentümer prüfen können, wie gut ein Dach grundsätzlich für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Duisburg
- Bebauungspläne
- Gestaltungssatzungen
- Denkmalschutz
- besondere örtliche Vorgaben
- technische Gegebenheiten des Gebäudes
In Schwerte bestehen unter anderem Gestaltungssatzungen für bestimmte Bereiche. Dort können besondere Anforderungen an Dachformen, Dacheindeckungen und die Sichtbarkeit von Solarzellen gelten. Auch bei Baudenkmälern ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Menden
Menden verfügt ebenfalls über verschiedene städtebauliche Satzungen und Gestaltungsvorgaben. Die Stadt stellt außerdem ein Solardachkataster zur Verfügung, mit dem Eigentümer prüfen können, wie gut ein Dach grundsätzlich für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Duisburg
Duisburg bietet ebenfalls ein Solardachkataster an. Dort können Eigentümer unter anderem Dachausrichtung, Neigung, Verschattung und das grundsätzliche Solarpotenzial prüfen. Für denkmalgeschützte Immobilien gelten besondere Anforderungen. Die Stadt Duisburg stellt hierzu eigene Informationen zur Photovoltaik und Solarthermie auf Denkmälern bereit.
Dach sanieren oder verkaufen - was sollten Eigentümer beachten?
Diese Frage stellt sich gerade bei älteren Immobilien häufig. Angenommen, Sie besitzen ein Einfamilienhaus in Menden und das Dach ist deutlich in die Jahre gekommen. Sie überlegen: "Soll ich das Dach vor dem Verkauf noch komplett erneuern?"
Hier sollte man nicht ausschließlich auf die Solardachpflicht schauen. Denn eine vollständige Dachsanierung kann eine größere Investition auslösen. Wenn Sie das Dach vollständig erneuern, müssen Sie gleichzeitig prüfen, ob dadurch die Solardachpflicht ausgelöst wird.
Damit kann aus einer ursprünglich geplanten Dachsanierung ein umfassenderes Projekt werden:
Dach -> Dämmung -> Dachhaut -> Photovoltaik -> Elektroinstallation -> gegebenenfalls Speicher
Deshalb sollte vor einer solchen Entscheidung genau gerechnet werden. Unsere Empfehlung: Nicht automatisch sanieren, nur weil eine Immobilie verkauft werden soll.
Stattdessen sollte geprüft werden:
Hier sollte man nicht ausschließlich auf die Solardachpflicht schauen. Denn eine vollständige Dachsanierung kann eine größere Investition auslösen. Wenn Sie das Dach vollständig erneuern, müssen Sie gleichzeitig prüfen, ob dadurch die Solardachpflicht ausgelöst wird.
Damit kann aus einer ursprünglich geplanten Dachsanierung ein umfassenderes Projekt werden:
Dach -> Dämmung -> Dachhaut -> Photovoltaik -> Elektroinstallation -> gegebenenfalls Speicher
Deshalb sollte vor einer solchen Entscheidung genau gerechnet werden. Unsere Empfehlung: Nicht automatisch sanieren, nur weil eine Immobilie verkauft werden soll.
Stattdessen sollte geprüft werden:
- Wie ist der aktuelle Zustand des Daches?
- Ist eine Sanierung technisch bereits notwendig?
- Wie hoch wären die Gesamtkosten?
- Welche gesetzlichen Anforderungen entstehen dadurch?
- Welche energetischen Vorteile entstehen?
- Welche Maßnahmen sind für Käufer tatsächlich wertrelevant?
- Ist eine Sanierung vor dem Verkauf wirtschaftlich sinnvoll?

Fazit: Solardachpflicht in NRW 2026 - Wichtig: Dachsanierung vorher prüfen!
Die Solardachpflicht in Nordrhein-Westfalen ist seit 2026 auch für viele Bestandsgebäude relevant. Wer ein bestehendes Gebäude vollständig neu eindeckt oder die Dachabdichtung vollständig erneuert, sollte deshalb vor Beginn der Arbeiten prüfen, ob die Solarpflicht ausgelöst wird.
Für Eigentümer bedeutet das nicht automatisch: "Ich muss mein komplettes Dach mit Photovoltaik vollbauen." Die aktuelle Regelung enthält konkrete Mindestgrößen, alternative Leistungswerte, technische und wirtschaftliche Ausnahmen sowie weitere Erfüllungsoptionen. Auch Denkmalschutz und örtliche Gestaltungsvorgaben können eine Rolle spielen.
Unser wichtigster Tipp: Nicht erst nach Beginn der Dachsanierung prüfen. Wenn eine Dachsanierung geplant ist, sollte die Solardachpflicht bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Das gilt besonders für Eigentümer, die ihre Immobilie anschließend verkaufen möchten.
Für Eigentümer bedeutet das nicht automatisch: "Ich muss mein komplettes Dach mit Photovoltaik vollbauen." Die aktuelle Regelung enthält konkrete Mindestgrößen, alternative Leistungswerte, technische und wirtschaftliche Ausnahmen sowie weitere Erfüllungsoptionen. Auch Denkmalschutz und örtliche Gestaltungsvorgaben können eine Rolle spielen.
Unser wichtigster Tipp: Nicht erst nach Beginn der Dachsanierung prüfen. Wenn eine Dachsanierung geplant ist, sollte die Solardachpflicht bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Das gilt besonders für Eigentümer, die ihre Immobilie anschließend verkaufen möchten.
Wichtiger Hinweis zum Ratgeber
Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Bau-, Energie-, Steuer- oder Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Vorschriften. Insbesondere bei geplanten Dachsanierungen, Denkmalschutz, Gestaltungssatzungen, Ausnahmen und Befreiungen sollte die konkrete Situation vor Beginn der Arbeiten mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bzw. qualifizierten Fachleuten geprüft werden.
Stand der Informationen: 9. September 2026.
Quellen und Rechtsgrundlagen
§ 42a BauO NRW 2018 - Solaranlagen
Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen (SAN-VO NRW)
§ 48 BauO NRW 2018 - Stellplätze und Solaranlagen
Stadt Schwerte - örtliche Gestaltungssatzungen und Denkmalschutz
Stadt Menden - Gestaltungssatzungen und Solardachkataster
Stadt Duisburg - Solardachkataster und Denkmalschutz
Stand der Informationen: 9. September 2026.
Quellen und Rechtsgrundlagen
§ 42a BauO NRW 2018 - Solaranlagen
Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen (SAN-VO NRW)
§ 48 BauO NRW 2018 - Stellplätze und Solaranlagen
Stadt Schwerte - örtliche Gestaltungssatzungen und Denkmalschutz
Stadt Menden - Gestaltungssatzungen und Solardachkataster
Stadt Duisburg - Solardachkataster und Denkmalschutz
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