Immobilie erben & vererben 2026: Steuern, Erbengemeinschaft & Ablauf- der Ratgeber von Dieckmann Immobilien
Mehr als die Hälfte aller Erbschaften in Deutschland enthält heute eine Immobilie - ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück. Was für Angehörige zunächst nach einer guten Nachricht klingt, entwickelt sich in der Praxis häufig zur größten Herausforderung im gesamten Erbfall: Wer entscheidet, was mit dem Haus passiert? Wie hoch fällt die Erbschaftssteuer aus? Und was, wenn sich mehrere Erben nicht einig werden? In diesem Beitrag ordnen wir die wichtigsten Fakten rund um das Erben und Vererben von Immobilien im Jahr 2026 ein - verständlich, aktuell und mit dem Blick eines Immobilienmaklers, der genau diese Situationen in Schwerte, Menden, Duisburg oder dem Ruhrgebiet sowie dem Sauerland regelmäßig im Rahmen der Tätigkeit begleitet.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
- Eine Immobilie lässt sich rechtlich nicht als Einzelobjekt gezielt vererben - das deutsche Erbrecht kennt nur die Gesamtrechtsnachfolge. Wer ein bestimmtes Kind bedenken möchte, braucht dafür Instrumente wie ein Vermächtnis oder eine Teilungsanordnung.
- Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft - bei Immobilien die häufigste Ursache für langwierigen Familienstreit.
- Für Ehepartner und Kinder kann das selbst genutzte Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen vollständig erbschaftsteuerfrei übergehen.
- Wird eine geerbte Immobilie verkauft, kann Spekulationssteuer anfallen - Erben übernehmen dabei die Haltefrist des Erblassers ("Fußstapfentheorie").
- Dieckmann Immobilien begleitet Erbengemeinschaften regelmäßig durch den gesamten Verkaufsprozess und koordiniert dabei zwischen allen Beteiligten - inklusive Notaren und Fachanwälten aus unserem Netzwerk.
Warum sind Erbengemeinschaften bei Immobilien so streitanfällig?
Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft - und genau hier beginnen bei Immobilien oft die Probleme. Anders als Geld oder Wertpapiere lässt sich ein Haus nicht einfach aufteilen. Gleichzeitig verfolgen Miterben häufig unterschiedliche Interessen: Der eine möchte selbst einziehen, die andere vermieten, der dritte so schnell wie möglich verkaufen.
Für wichtige Entscheidungen ist grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben erforderlich, was schnell zu Blockaden führt.
Für wichtige Entscheidungen ist grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben erforderlich, was schnell zu Blockaden führt.
Lässt sich innerhalb der Erbengemeinschaft keine Einigung erzielen, kann jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Die Immobilie wird dann zwangsversteigert - regelmäßig zu einem Preis deutlich unter dem eigentlichen Marktwert, zuzüglich hoher Verfahrenskosten. Die Teilungsversteigerung sollte deshalb wirklich das letzte Mittel sein.
Wann ist eine geerbte Immobilie erbschaftsteuerfrei?
Das sogenannte Familienheim kann unter folgenden Voraussetzungen vollständig steuerfrei übergehen:
Zieht der Erbe innerhalb der zehn Jahre aus - etwa durch Verkauf, Vermietung oder berufsbedingten Umzug -, muss die volle Erbschaftssteuer nachträglich gezahlt werden. Eine Ausnahme gilt bei "zwingenden Gründen", etwa einem krankheitsbedingten Umzug ins Pflegeheim.
- Die Immobilie war bis zuletzt der Lebensmittelpunkt des Erblassers.
- Der Erbe zieht unverzüglich ein (in der Regel innerhalb von sechs Monaten).
- Der Erbe wohnt anschließend mindestens zehn Jahre als Eigentümer selbst darin.
- Bei Kindern ist die Steuerbefreiung auf 200 Quadratmeter Wohnfläche begrenzt, darüber hinausgehende Fläche wird anteilig versteuert.
Zieht der Erbe innerhalb der zehn Jahre aus - etwa durch Verkauf, Vermietung oder berufsbedingten Umzug -, muss die volle Erbschaftssteuer nachträglich gezahlt werden. Eine Ausnahme gilt bei "zwingenden Gründen", etwa einem krankheitsbedingten Umzug ins Pflegeheim.
Häufige Fragen zum Erben & Vererben von Immobilien
Kann ich mein Haus einem bestimmten Kind allein hinterlassen?
Direkt vererben lässt sich eine Immobilie nicht, da das Erbrecht nur die Gesamtrechtsnachfolge kennt. Möchten Sie sicherstellen, dass ein bestimmtes Kind Ihre Immobilie erhält, regeln Sie das über ein Vermächtnis oder eine Teilungsanordnung im Testament. Andere Kinder behalten dabei gegebenenfalls ihren Pflichtteilsanspruch.Was passiert, wenn sich Erben über eine geerbte Immobilie nicht einigen können?
Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Die Immobilie wird dann zwangsversteigert und der Erlös aufgeteilt – meist deutlich unter dem eigentlichen Marktwert. Eine klare testamentarische Regelung oder eine frühzeitige Einigung zwischen den Erben ist die beste Vorsorge dagegen.Ist das Erben einer Immobilie steuerfrei möglich?
Ja. Ehepartner können das gemeinsame Familienheim vollständig erbschaftsteuerfrei erben, wenn sie mindestens zehn Jahre lang selbst darin wohnen bleiben. Kinder sind ebenfalls befreit, sofern sie unverzüglich einziehen, die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt und sie mindestens zehn Jahre selbst darin wohnen.Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer für Immobilien?
Der Freibetrag hängt vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner haben 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Eltern und Großeltern 100.000 Euro, alle übrigen Personen nur 20.000 Euro. Der Wert der Immobilie oberhalb dieses Freibetrags wird versteuert.Muss ich beim Verkauf einer geerbten Immobilie Spekulationssteuer zahlen?
Das hängt von der gesamten Haltedauer ab, nicht nur der Zeit seit dem Erbfall. Hat der Erblasser die Immobilie bereits mehr als zehn Jahre besessen, fällt beim Verkauf durch die Erben in der Regel keine Spekulationssteuer an, da Erben die Haltefrist des Erblassers übernehmen.Was ist eine Erbengemeinschaft und welche Probleme kann sie bei Immobilien bringen?
Erben mehrere Personen gemeinsam, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft und müssen die Immobilie gemeinsam verwalten. Weil für viele Entscheidungen Einstimmigkeit erforderlich ist, kommt es hier häufig zu langwierigen Konflikten – insbesondere wenn die Interessen der Miterben auseinandergehen (selbst nutzen, vermieten oder verkaufen).Was ist eine Teilungsversteigerung und warum sollte ich sie vermeiden?
Bei einer Teilungsversteigerung wird die geerbte Immobilie auf Antrag eines Miterben öffentlich zwangsversteigert, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigen kann. Der erzielte Preis liegt dabei meist deutlich unter dem Marktwert, hinzu kommen Verfahrenskosten – ein regulärer, einvernehmlicher Verkauf ist für alle Beteiligten in der Regel deutlich vorteilhafter.Welches Risiko birgt das Berliner Testament bei einer Immobilie im Nachlass?
Beim Berliner Testament sind Kinder beim ersten Todesfall enterbt und können sofort ihren Pflichtteil als Geldanspruch einfordern. Besteht der Nachlass überwiegend aus der selbst bewohnten Immobilie, kann das den überlebenden Elternteil zum Verkauf zwingen. Ein notariell vereinbarter Pflichtteilsverzicht kann dieses Risiko absichern.Wie läuft der Verkauf einer Immobilie ab, die einer Erbengemeinschaft gehört?
Grundsätzlich müssen alle Miterben dem Verkauf zustimmen. In der Praxis empfiehlt sich eine neutrale Koordination zwischen den Beteiligten, eine marktgerechte Wertermittlung sowie die enge Abstimmung mit Notar und gegebenenfalls Fachanwalt, um den Prozess zügig und einvernehmlich abzuschließen.Hilft Dieckmann Immobilien beim Verkauf einer geerbten Immobilie?
Ja. Wir begleiten Erbengemeinschaften regelmäßig durch den gesamten Verkaufsprozess, koordinieren zwischen allen beteiligten Parteien und arbeiten dabei eng mit Notarinnen und Fachanwälten aus unserem regionalen Netzwerk zusammen – mit dem Ziel, den Verkauf fair, zügig und ohne unnötigen Familienstreit abzuschließen.Hat Dieckmann Immobilien Erfahrung mit dem Verkauf geerbter Immobilien in Schwerte, Menden oder Duisburg?
Ja. Wir haben an unseren Standorten in Schwerte, Menden und Duisburg wiederholt Immobilienverkäufe im Auftrag von Erbengemeinschaften erfolgreich begleitet und kennen die typischen lokalen Herausforderungen – etwa wenn Miterben nicht mehr vor Ort wohnen oder sich über die weitere Nutzung uneinig sind.Kennt Dieckmann Immobilien Notare und Fachanwälte für Erbrecht in Schwerte, Menden und Duisburg?
Ja. Wir greifen bei Bedarf auf ein regionales Netzwerk aus Notarinnen, Notaren und Fachanwälten für Erbrecht in Schwerte, Menden und Duisburg zurück, um rechtliche Fragen im Verkaufsprozess einer geerbten Immobilie schnell und unkompliziert zu klären – ohne dass Erbengemeinschaften diese Kontakte selbst erst mühsam zusammensuchen müssen.
Muss ich beim Verkauf einer geerbten Immobilie Steuern zahlen?
Neben der Erbschaftssteuer kann beim späteren Verkauf zusätzlich Spekulationssteuer auf einen etwaigen Wertzuwachs anfallen. Entscheidend ist die sogenannte Zehn-Jahres-Frist: Hat der Erblasser die Immobilie mehr als zehn Jahre besessen, fällt beim Verkauf durch die Erben keine Spekulationssteuer an.
Grund ist die Fußstapfentheorie: Erben übernehmen die Haltefrist des Erblassers, als wären sie selbst von Anfang an Eigentümer gewesen. Wurde die Immobilie vom Erblasser selbst bewohnt, kann ein steuerfreier Verkauf zudem unabhängig von der Zehn-Jahres-Frist möglich sein.
Gerne vermitteln wir Ihnen zur besseren Beratung einen erfahrenen Anwalt aus unserem großem Vertriebsnetzwerk - egal ob in Menden, Schwerte oder Duisburg!
Immobilie geerbt - was ist jetzt als erstes zu tun?
Wer eine Immobilie erbt, sollte folgende Schritte am Besten direkt im Blick behalten:
- Erbschaft prüfen: Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme kann die Erbschaft ausgeschlagen werden, etwa bei Überschuldung.
- Grundbuch und Erbschein klären: Für die Umschreibung im Grundbuch wird in der Regel ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll benötigt.
- Finanzamt informieren: Die Erbschaft muss innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
- Wert der Immobilie ermitteln: Das Finanzamt setzt auf Basis einer Feststellungserklärung den steuerlichen Wert fest.
- Entscheidung treffen: Selbst einziehen, vermieten oder verkaufen? Bei mehreren Erben ist an dieser Stelle Einigkeit gefragt!

So unterstützt Sie Dieckmann Immobilien
Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist selten nur eine Immobilientransaktion - er ist meist auch ein emotionaler und organisatorischer Kraftakt zwischen mehreren Beteiligten. Genau hier liegt unsere Stärke: Wir koordinieren aktiv zwischen allen Parteien einer Erbengemeinschaft, sorgen für einen fairen, transparenten Ablauf und sprechen bei Bedarf auch mit den Notar:innen und Anwälten aus unserem regionalen Netzwerk, damit rechtliche und organisatorische Fragen nicht zur Bremse für den Verkaufsprozess werden.
Von der marktgerechten Wertermittlung über die Abstimmung unterschiedlicher Interessen innerhalb der Erbengemeinschaft bis zum erfolgreichen Verkaufsabschluss begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess - strukturiert, diskret und mit dem Ziel, unnötigen Streit und finanzielle Nachteile wie eine Teilungsversteigerung zu vermeiden.
Wichtiger Hinweis zum Ratgeber
Die Inhalte dieses Ratgebers dienen ausschließlich der allgemeinen Information und neutralen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Bei konkreten rechtlichen oder steuerlichen Fragen und Entscheidungen empfehlen wir, einen Fachanwalt, Notar oder Steuerberater zu konsultieren. Als Immobilienmakler informieren wir über immobilienbezogene Themen, leisten jedoch keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Bitte beachten Sie: Rechtliche und steuerliche Regelungen können sich ändern und sind stets im Einzelfall zu prüfen.
Bitte beachten Sie: Rechtliche und steuerliche Regelungen können sich ändern und sind stets im Einzelfall zu prüfen.
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