Immobilienbewertung: Was ist meine Immobilie wirklich wert und wie wird dieser Wert ermittelt? Unser Ratgeber.
"Was ist meine Immobilie eigentlich wert?" - diese Frage stellen sich Eigentümerinnen und Eigentümer aus ganz unterschiedlichen Anlässen: ein geplanter Verkauf, eine Erbauseinandersetzung, eine Scheidung, eine Finanzierungsanfrage bei der Bank oder schlicht der Wunsch zu wissen, wie das eigene Vermögen heute dasteht. Die Antwort ist selten eine einzelne, exakte Zahl - und oft hören Eigentümer für dieselbe Immobilie mehrere unterschiedliche Werte, ohne zu wissen, warum. In diesem Beitrag erklären wir, welche Werte es gibt und wofür sie gebraucht werden, welche Bewertungsverfahren zum Einsatz kommen, was den Wert einer Immobilie tatsächlich bestimmt - und mindert -, welche Unterlagen Sie für eine Bewertung brauchen und warum eine professionelle Einschätzung meist deutlich näher am tatsächlich erzielbaren Preis liegt als ein automatisierter Online-Rechner.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Das Wichtigste zusammengefasst:
- Verkehrswert und Marktwert sind gesetzlich dasselbe - § 194 BauGB verwendet beide Begriffe als Synonyme. Es sind nicht zwei Werte, die eng beieinanderliegen, sondern ein Wert mit zwei Namen.
- Daneben kursieren für dieselbe Immobilie oft weitere Zahlen: Angebotspreis, Kaufpreis, Beleihungswert der Bank und Grundbesitzwert des Finanzamts - alle mit unterschiedlichem Zweck.
- Es gibt drei anerkannte Bewertungsverfahren: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.
- Die Lage ist der wichtigste Einzelfaktor für den Wert, daneben zählen Wohnfläche, Grundstücksgröße, Baujahr, Zustand und Energieeffizienzklasse.
- Ebenso wichtig wie die wertsteigernden sind die wertmindernden Faktoren - von Sanierungsstau über Rechte Dritter im Grundbuch bis zu regionalen Themen wie Bergbaufolgen.
- Kostenlose Online-Bewertungen liefern eine grobe erste Einschätzung, ersetzen aber keine individuelle Vor-Ort-Bewertung durch einen erfahrenen Makler oder Gutachter.
- Dieckmann Immobilien ermittelt für Sie kostenlos und unverbindlich eine marktgerechte Werteinschätzung - auf Basis lokaler Vergleichsdaten und persönlicher Objektbesichtigung in Schwerte, Menden, Duisburg und Moers.
Welchen Wert brauche ich für welchen Anlass?
| Anlass | Was gebraucht wird | Wer es liefert |
|---|---|---|
| Verkauf | marktgerechte Wertermittlung | Makler, kostenfrei |
| Erbschaftsteuer | Grundbesitzwert; ggfs. Gegenbeweis nach §198 BewG | Finanzamt; Gutachten oder zeitnaher Kaufpreis |
| Erbauseinandersetzung | belastbarer, von allen Miterben akzeptierter Verkehrswert | Makler bei Einigkeit, Gutachter bei Streit |
| Scheidung / Zugewinnausgleich | Verkehrswert bei Stichtag | Makler bei Einigkeit, Gutachter im Verfahren |
| Finanzierung | Beleihungswert | Bank |
| Teilungsversteigerung | gerichtliches Verkehrswertgutachten | von Gericht bestellter Sachverständiger |
| Eigene Orientierung | Werteinschätzung | Makler, kostenfrei |
Warum kursieren für dieselbe Immobilie im Internet so viele verschiedene Werte?
Viele Eigentümer erleben das: Die Bank nennt eine Zahl, das Finanzamt eine andere, ein Immobilienportal eine dritte - und am Ende wird zu einem vierten Preis verkauft. Das liegt daran, dass unterschiedliche Zwecke unterschiedliche Werte erfordern.
Kaufpreis: was am Ende tatsächlich gezahlt wurde. Nur dieser Wert fließt später in die Vergleichsdaten der Gutachterausschüsse ein und bildet damit die Grundlage künftiger Bewertungen.
Beleihungswert: der vorsichtig kalkulierte Wert, den eine Bank nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) ansetzt. Er liegt bewusst unter dem Marktwert, oft um etwa zehn Prozent, weil er über die gesamte Kreditlaufzeit belastbar bleiben soll.
Grundbesitzwert: der typisierte Steuerwert, den das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ansetzt. Er kann deutlich vom Marktwert abweichen - meist nach oben. Ein niedrigerer tatsächlicher Wert lässt sich nach § 198 BewG per Gutachten oder zeitnahem Kaufpreis nachweisen.
Verkehrswert (= Marktwert): der gesetzlich in § 194 BauGB definierte Wert. Das Gesetz verwendet "Verkehrswert" und "Marktwert" ausdrücklich als gleichbedeutende Begriffe - der Zusatz "Marktwert" wurde 2004 ergänzt, um an die europäische Terminologie anzuschließen. Es handelt sich um den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder rein persönliche Umstände zu erzielen wäre. Dieser Wert ist die Grundlage für Gutachten, Gerichtsverfahren, Erbauseinandersetzungen und den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung.
Angebotspreis: der Preis, mit dem eine Immobilie inseriert wird. Er liegt in der Regel über dem Verkehrswert und ist eine Vermarktungsstrategie, keine Bewertung.
Kaufpreis: was am Ende tatsächlich gezahlt wurde. Nur dieser Wert fließt später in die Vergleichsdaten der Gutachterausschüsse ein und bildet damit die Grundlage künftiger Bewertungen.
Beleihungswert: der vorsichtig kalkulierte Wert, den eine Bank nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) ansetzt. Er liegt bewusst unter dem Marktwert, oft um etwa zehn Prozent, weil er über die gesamte Kreditlaufzeit belastbar bleiben soll.
Grundbesitzwert: der typisierte Steuerwert, den das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ansetzt. Er kann deutlich vom Marktwert abweichen - meist nach oben. Ein niedrigerer tatsächlicher Wert lässt sich nach § 198 BewG per Gutachten oder zeitnahem Kaufpreis nachweisen.
Wer diese Werte verwechselt, verhandelt am Ende an der falschen Zahl entlang. Deshalb lohnt sich vor jeder Bewertung die Frage: Wofür brauche ich den Wert eigentlich?
Was bestimmt nun den Wert einer Immobilie?
Zwei baugleiche Häuser können je nach Standort einen völlig unterschiedlichen Wert haben - die Lage ist deshalb der wichtigste Einzelfaktor bei jeder Bewertung. Daneben fließen unter anderem folgende Merkmale ein, wie sie auch in § 2 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021, in Kraft seit 2022) aufgeführt sind:
- Art der Immobilie (Wohnung, Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte etc.)
- Wohn- und Grundstücksfläche, Grundstückszuschnitt und Ausrichtung
- Zahl der Zimmer, Etagen und Badezimmer
- Keller, Balkon, Terrasse, Stellplatzsituation
- Baujahr und allgemeiner Zustand
- Energieeffizienzklasse
- Mikrolage: Lärmbelastung, Nachbarschaft, Anbindung, Nahversorgung
Was mindert den Wert einer Immobilie unter Umständen?
Ebenso wichtig wie die wertsteigernden Merkmale sind die Faktoren, die den Wert einer Immobilie spürbar drücken können. Genau danach suchen Eigentümer häufig, wenn eine Einschätzung niedriger ausfällt als erhofft:
Regional besonders relevant: Bergbaufolgen. Im Ruhrgebiet und im südlichen Sauerland sind Bergschäden, Bergsenkungsgebiete und Grubenwasserhaltung reale Themen, die sich auf den Immobilienwert auswirken können. Wir prüfen bei Bedarf, ob für Ihr Grundstück eine Bergschadensauskunft sinnvoll ist, und ordnen das Ergebnis realistisch für Sie ein - ein Punkt, den überregionale Bewertungsportale in der Regel gar nicht auf dem Schirm haben.
- Sanierungsstau, besonders bei Dach, Heizung und Elektrik - alte Öl- oder Gasheizungen werden zunehmend eingepreist
- Rechte Dritter im Grundbuch: Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerechte, Leitungsrechte - sie mindern den Wert teils erheblich
- Erbbaurecht statt Eigentum am Grundstück
- Denkmalschutz - steuerlich attraktiv, in der Vermarktung aber oft ein Hemmnis
- Baulasten, ungünstiger Grundstückszuschnitt, fehlende Erschließung
- Altlasten auf dem Grundstück
Häufige Fragen zu der Bewertung von Immobilien (FAQ)
Welche Unterlagen brauche ich für eine Immobilienbewertung?
Besonders wichtig sind ein aktueller Grundbuchauszug, die Wohnflächenberechnung, Grundrisse, der Energieausweis sowie Nachweise über Modernisierungen. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung und Versammlungsprotokolle hinzu, bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Eine vollständige Checkliste finden Sie weiter oben auf dieser Seite.Was mindert den Wert meiner Immobilie?
Wertmindernd wirken vor allem Sanierungsstau, Rechte Dritter im Grundbuch wie Wohnrecht oder Nießbrauch, Erbbaurecht statt Volleigentum, Baulasten, fehlende Erschließung sowie – in unserer Region besonders relevant – mögliche Bergbaufolgen im Ruhrgebiet und südlichen Sauerland.Wie unterscheidet sich der Steuerwert des Finanzamts vom Marktwert?
Das Finanzamt setzt für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer einen typisierten Grundbesitzwert an, der vom tatsächlichen Marktwert abweichen kann, meist nach oben. Ein niedrigerer tatsächlicher Wert lässt sich nach § 198 BewG per Gutachten oder einem zeitnahen Kaufpreis nachweisen.Was ist der Bodenrichtwert und wo finde ich ihn?
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für unbebaute Grundstücke in einem bestimmten Gebiet, ermittelt von den Gutachterausschüssen. In Nordrhein-Westfalen ist er kostenlos über das Landesportal BORIS.NRW abrufbar.che ich für eine Scheidung oder Erbauseinandersetzung immer ein Gutachten?
Nein, nicht zwingend. Solange sich die Beteiligten einig sind, reicht in der Regel eine fundierte Werteinschätzung durch einen Makler aus. Ein kostenpflichtiges, gerichtlich verwertbares Gutachten wird erst dann nötig, wenn keine Einigung erzielt wird oder ein Gericht eine formale Bewertung verlangt.Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Marktwert?
Rechtlich gibt es keinen Unterschied: § 194 BauGB verwendet beide Begriffe als Synonyme für denselben Wert – den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.Welche Bewertungsverfahren gibt es für Immobilien?
Es gibt drei anerkannte Verfahren: das Vergleichswertverfahren (Orientierung an tatsächlich erzielten Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte), das Ertragswertverfahren (Berechnung auf Basis erzielbarer Mieteinnahmen) und das Sachwertverfahren (Berechnung der Neubaukosten abzüglich Alterswertminderung, zuzüglich Bodenwert).Sind kostenlose Online-Immobilienbewertungen zuverlässig?
Online-Bewertungstools liefern eine grobe erste Preisspanne, können aber individuelle Merkmale wie Zustand, Modernisierungsgrad oder Mikrolage kaum berücksichtigen. Für eine belastbare Einschätzung empfiehlt sich zusätzlich eine persönliche Bewertung durch einen erfahrenen Makler.Was kostet eine Immobilienbewertung durch einen Makler?
Eine Maklerbewertung ist bei uns kostenlos und unverbindlich, da sie im Rahmen einer möglichen späteren Zusammenarbeit beim Verkauf angeboten wird. Ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen ist dagegen kostenpflichtig und liegt für ein Einfamilienhaus üblicherweise im niedrigen vierstelligen Bereich, abhängig vom Verkehrswert der Immobilie.Unterscheiden sich Immobilienwerte zwischen Schwerte, Menden, Duisburg und Moers stark?
Ja, teils deutlich. Da die Lage der wichtigste Einzelfaktor für den Immobilienwert ist, führen unterschiedliche Wohnlagen, Bebauungsstrukturen und Nachfragesituationen in unseren vier Standortregionen zu spürbar unterschiedlichen Quadratmeterpreisen – selbst bei vergleichbaren Objekten. Eine pauschale, überregionale Einschätzung greift hier zu kurz; entscheidend sind aktuelle Vergleichsdaten aus genau dem jeweiligen Ort und Stadtteil.Bewerten Sie auch in Schwerte, Menden, Duisburg und Moers?
Ja. Wir ermitteln für Sie kostenlos und unverbindlich eine marktgerechte Werteinschätzung Ihrer Immobilie – auf Basis aktueller Vergleichsdaten und einer persönlichen Objektbesichtigung an jedem unserer vier Standorte.In welchen Regionen unterstützt Dieckmann Immobilien mich bei der Bewertung?
Wir begleiten Eigentümer insbesondere in Schwerte, Menden, Duisburg, im Ruhrgebiet und im Sauerland. Durch unsere regionale Marktkenntnis können wir Immobilien realistisch einschätzen und professionell vermarkten. Dank bereits zahlreichen, verkauften Immobilien in den Region bieten wir Ihnen die Expertise!
Die drei anerkannten Bewertungsverfahren bei Immobilien
Vergleichswertverfahren (§§ 24-26 ImmoWertV): Hier wird der Wert anhand tatsächlich erzielter Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien in derselben Region ermittelt. Dieses Verfahren ist besonders bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern üblich, da hier meist ausreichend Vergleichsobjekte vorliegen.
Ertragswertverfahren (§§ 27-34 ImmoWertV): Bei vermieteten oder zur Vermietung geeigneten Immobilien steht die erzielbare Miete im Mittelpunkt. Die Jahreskaltmiete wird mit einem sogenannten Vervielfältiger (Kaufpreisfaktor) multipliziert, der sich aus dem regionalen Marktumfeld ergibt.
Sachwertverfahren (§§ 35-39 ImmoWertV): Hier wird ermittelt, was der Neubau der Immobilie am selben Standort im aktuellen Zustand kosten würde, abzüglich einer Alterswertminderung, zuzüglich des Bodenwerts. Dieses Verfahren kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn kaum vergleichbare Verkäufe oder Mietdaten vorliegen, etwa bei sehr individuellen oder selbst genutzten Objekten.
Die drei Verfahren schließen sich nicht gegenseitig aus - nach § 6 ImmoWertV können mehrere Verfahren kombiniert werden, wobei die Wahl nachvollziehbar zu begründen ist. In der Praxis liefern alle drei Verfahren im Idealfall ähnliche Werte. Weichen sie deutlich voneinander ab, braucht es Erfahrung und Marktkenntnis, um einzuschätzen, welcher Wert für die konkrete Situation ausschlaggebend sein sollte.
Ertragswertverfahren (§§ 27-34 ImmoWertV): Bei vermieteten oder zur Vermietung geeigneten Immobilien steht die erzielbare Miete im Mittelpunkt. Die Jahreskaltmiete wird mit einem sogenannten Vervielfältiger (Kaufpreisfaktor) multipliziert, der sich aus dem regionalen Marktumfeld ergibt.
Sachwertverfahren (§§ 35-39 ImmoWertV): Hier wird ermittelt, was der Neubau der Immobilie am selben Standort im aktuellen Zustand kosten würde, abzüglich einer Alterswertminderung, zuzüglich des Bodenwerts. Dieses Verfahren kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn kaum vergleichbare Verkäufe oder Mietdaten vorliegen, etwa bei sehr individuellen oder selbst genutzten Objekten.
Die drei Verfahren schließen sich nicht gegenseitig aus - nach § 6 ImmoWertV können mehrere Verfahren kombiniert werden, wobei die Wahl nachvollziehbar zu begründen ist. In der Praxis liefern alle drei Verfahren im Idealfall ähnliche Werte. Weichen sie deutlich voneinander ab, braucht es Erfahrung und Marktkenntnis, um einzuschätzen, welcher Wert für die konkrete Situation ausschlaggebend sein sollte.
Was bringen kostenlose Online-Bewertungstools für mein Haus?
Automatisierte Online-Bewertungen liefern auf Basis von Postleitzahl, Wohnfläche und wenigen weiteren Angaben eine schnelle erste Preisspanne. Das kann als grobe Orientierung hilfreich sein, hat aber klare Grenzen: Zustand, Modernisierungsgrad, Ausstattungsqualität, Grundstückszuschnitt oder auch die Mikrolage einer Straße lassen sich algorithmisch kaum abbilden.
Gerade bei älteren Bestandsimmobilien - wie sie in unseren Standortregionen in Menden, Schwerte, Duisburg und auch Moers wobei der Umgebung häufig vorkommen - können solche Tools deutlich vom tatsächlich erzielbaren Preis abweichen, sowohl nach oben als auch nach unten.
Genau deshalb verlassen wir uns bei jeder Bewertung nicht auf pauschale Durchschnittswerte eines Online-Tools, sondern auf unsere langjährige Marktkenntnis vor Ort und aktuelle, regional erzielte Vergleichspreise aus genau dem Umfeld, in dem Ihre Immobilie liegt.

So läuft eine professionelle Bewertung durch Dieckmann Immobilien ab
1. Kontaktaufnahme: Sie rufen uns an oder füllen unser Online-Formular aus.
2. Terminvereinbarung: Wir vereinbaren zeitnah einen Besichtigungstermin bei Ihnen vor Ort.
3. Objektbesichtigung: Vor Ort erfassen wir Zustand, Ausstattung und Besonderheiten Ihrer Immobilie - meist innerhalb einer Stunde.
4. Marktanalyse: Wir gleichen Ihre Immobilie mit aktuellen Vergleichsdaten aus Schwerte, Menden, Duisburg und Moers ab.
Ergebnis: Sie erhalten von uns eine schriftliche, marktgerechte Werteinschätzung - kostenlos, unverbindlich und ohne, dass daraus eine Verkaufsverpflichtung entsteht.
Wichtiger Hinweis zum Ratgeber
Die Inhalte dieses Ratgebers dienen ausschließlich der allgemeinen Information und neutralen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Bei konkreten rechtlichen oder steuerlichen Fragen und Entscheidungen empfehlen wir, einen Fachanwalt, Notar oder Steuerberater zu konsultieren. Als Immobilienmakler informieren wir über immobilienbezogene Themen, leisten jedoch keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Bitte beachten Sie: Rechtliche und steuerliche Regelungen können sich ändern und sind stets im Einzelfall zu prüfen.
Bitte beachten Sie: Rechtliche und steuerliche Regelungen können sich ändern und sind stets im Einzelfall zu prüfen.
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